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  • vor 6 Monaten
Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter ist am Donnerstag in seinem Prozess wegen falscher Zeugenaussage am Wiener Landesgericht freigesprochen worden. Es sei "nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar, dass Sie vorsätzlich falsch ausgesagt haben", stellte Richter Christoph Kraushofer fest. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt meldete dagegen Rechtsmittel an.

Credit: AFP
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Transkript
00:00Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht im Prozess wegen falscher Zeugenaussage freigesprochen worden.
00:08Brandstetter wurde vorgeworfen, am 31. März im Jahr 2022 als Auskunftsperson im Parlamentarischen U-Ausschuss
00:17zur Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder tatsachenwidrig behauptet zu haben,
00:23er habe ein Jahr davor, am 25. Februar, sein privates Mobiltelefon nicht herausgeben können,
00:29da es zu Hause gelegen sei. Brandstetters Handy hätte am besagten Tag im Verfassungsgerichtshof sichergestellt werden sollen,
00:36dem Brandstetter damals als Höchstrichter angehörte.
00:40Aufgrund der Daten seines Mobiltelefons stellte sich später heraus, dass Brandstetter sein Handy nicht daheim gelassen hatte.
00:47Das Gerät befand sich in seinem Büro im VfGH, weshalb die mit den Ermittlungen gegen Brandstetter betraute Staatsanwaltschaft Innsbruck
00:54ihm eine vorsätzliche Falschaussage vor dem U-Ausschuss unterstellte.
00:58Diese sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellbar, stellte nun der Richter fest.
01:04Brandstetter selbst wies die Vorwürfe zurück, er sei zum Zeitpunkt seiner Aussage krank gewesen,
01:09wollte diese aber unbedingt machen.
01:12Aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme und eines wenige Wochen davor erlittenen schweren Verkehrsunfalls
01:18habe er eine leichte kognitive Störung gehabt.
01:21Diese habe Erinnerungslücken bewirkt.
01:23Daher habe er nicht mehr im Kopf gehabt, dass er sein privates Handy von seinem Wohnsitz im Waldviertel mit nach Wien genommen hatte.
01:31Zwei Stunden nach dem Gespräch mit der Staatsanwältin im VfGH sei es ihm wieder eingefallen,
01:36er habe dann sofort seinen Anwalt angerufen und in weiterer Folge die Ausfolgung des Handys veranlasst,
01:42an dem keine Veränderungen vorgenommen wurden.
01:44Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat dagegen Rechtsmittel angemeldet.
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