00:00Der oberste Gerichtshof hat am Dienstag einen im März 2025 gefällten Freispruch für Egisto Ott teilweise aufgehoben.
00:12Dabei ist es um die Frage gegangen, ob der ehemalige Chefinspektor des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
00:23sich mit der Weiterleitung sogenannter Lederhosenfotos strafbar gemacht hatte.
00:30Die Fotos zeigen zwei BVT-Beamte mit einem südkoreanischen Kollegen beim Kauf von Lederhosen
00:38und waren mit einem Bildtext versehen, in dem die Beamten namentlich genannt und ihren jeweiligen Dienststellen zugeordnet werden.
00:49Der dazu ergangene Freispruch war nach Ansicht des OGH mangelhaft begründet,
00:56weil der Bildtext nicht bei der Entscheidung, ob es sich bei der Weitergabe der Fotos um eine Verletzung des Amtsgeheimnishandler herangezogen worden war.
01:07Bestätigt worden ist hingegen der Freispruch für Ott hinsichtlich zweier weiterer Punkte.
01:15Es geht jetzt wieder zurück zur ersten Instanz und dann wird das begründet werden und es wird genauso begründet werden,
01:19dann gibt es wieder einen Freispruch. Aber die Begründung war halt nicht vollständig.
01:23Alle anderen Fakten, da hat der Freispruch gehalten, nur dieses Foto.
01:26Für nichtig erklärt worden sind die Schuldsprüche als Bestimmungstäter des Missbrauchs der Amtsgewalt
01:34für den ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein
01:40und für eine ehemalige Mitarbeiterin des früheren Innenministers Herbert Kickl.
01:46Dieses ganze viereinhalbjährige Verfahren ist am Ende des Tages eigentlich nichts anderes als für Papier, für Paragrafenreiterei
01:56und überblieben ist de facto fast nichts.
02:00Die Causa geht zur neuerlichen Verhandlung zurück ans Erstgericht.
02:05Es liege zwar kein Amtsmissbrauch vor, aber das Erstgericht wird zu prüfen haben,
02:11ob nicht ein anderer Tatbestand in Frage kommt, so die Verhandlungsvorsitzende.
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