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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag einen im März 2025 gefällten Freispruch für den ehemaligen Chefinspektor des aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, teilweise aufgehoben. Zur Gänze aufgehoben wurden die in derselben Verhandlung ergangenen Schuldsprüche für den Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein und eine frühere Mitarbeiterin des ehemaligen Innenministers und nunmehrigen FPÖ-Obmanns Herbert Kickl.

Credits: APA/mhr; Thumbnail: APA/Helmut Fohringer

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Transkript
00:00Der oberste Gerichtshof hat am Dienstag einen im März 2025 gefällten Freispruch für Egisto Ott teilweise aufgehoben.
00:12Dabei ist es um die Frage gegangen, ob der ehemalige Chefinspektor des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
00:23sich mit der Weiterleitung sogenannter Lederhosenfotos strafbar gemacht hatte.
00:30Die Fotos zeigen zwei BVT-Beamte mit einem südkoreanischen Kollegen beim Kauf von Lederhosen
00:38und waren mit einem Bildtext versehen, in dem die Beamten namentlich genannt und ihren jeweiligen Dienststellen zugeordnet werden.
00:49Der dazu ergangene Freispruch war nach Ansicht des OGH mangelhaft begründet,
00:56weil der Bildtext nicht bei der Entscheidung, ob es sich bei der Weitergabe der Fotos um eine Verletzung des Amtsgeheimnishandler herangezogen worden war.
01:07Bestätigt worden ist hingegen der Freispruch für Ott hinsichtlich zweier weiterer Punkte.
01:15Es geht jetzt wieder zurück zur ersten Instanz und dann wird das begründet werden und es wird genauso begründet werden,
01:19dann gibt es wieder einen Freispruch. Aber die Begründung war halt nicht vollständig.
01:23Alle anderen Fakten, da hat der Freispruch gehalten, nur dieses Foto.
01:26Für nichtig erklärt worden sind die Schuldsprüche als Bestimmungstäter des Missbrauchs der Amtsgewalt
01:34für den ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten Hans-Jörg Jenewein
01:40und für eine ehemalige Mitarbeiterin des früheren Innenministers Herbert Kickl.
01:46Dieses ganze viereinhalbjährige Verfahren ist am Ende des Tages eigentlich nichts anderes als für Papier, für Paragrafenreiterei
01:56und überblieben ist de facto fast nichts.
02:00Die Causa geht zur neuerlichen Verhandlung zurück ans Erstgericht.
02:05Es liege zwar kein Amtsmissbrauch vor, aber das Erstgericht wird zu prüfen haben,
02:11ob nicht ein anderer Tatbestand in Frage kommt, so die Verhandlungsvorsitzende.
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