00:00Nach dem Erfrieren seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 ist ein 37-jähriger Salzburger am Donnerstag am
00:12Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden.
00:18Die Staatsanwaltschaft hatte dem 37-Jährigen als Führer der Tour vorgeworfen, die Frau schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert, nur 50
00:31Meter unter dem Gipfel zurückgelassen zu haben.
00:34Obwohl der Angeklagte mehrfach betont hatte, über keinerlei Alpinausbildung zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen
00:46zu sein, sieht Richter Norbert Hofer bei ihm eindeutig die Führungsverantwortung.
00:53Zahlreiche weitere Anklagepunkte werden allerdings fallen gelassen.
00:58So war der Richter nicht der Meinung, dass die Tour angesichts der Kondition und Stärke der 33-Jährigen zu spät
01:07gestartet worden war.
01:09Zudem habe man sehr wohl Ausrüstung im ausreichenden Maß dabei gehabt.
01:14Das Telefonat mit der Alpin-Polizei um 0.30 Uhr sei für den 37-Jährigen auch, anders als für seinen
01:24Gesprächspartner, ein Notruf gewesen.
01:28Der Beschuldigte habe die Verstorbene nicht mutwillig zurückgelassen, aber er habe die Situation am Berg schlicht falsch eingeschätzt.
01:38Mildernd ins Treffen führt der Richter nach über 13 Stunden Verhandlung eine mediale Vorverurteilung sowie den Verlust der eigenen Lebensgefährtin.
01:51Das nicht rechtskräftige Urteil lautet auf fünf Monate bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro.
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