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  • vor 8 Stunden
Nach dem Erfrieren seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 ist ein 37-jähriger Salzburger am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt. Richter Norbert Hofer sah eindeutig die "Führungsverantwortung" beim Angeklagten, ließ aber zahlreiche Anklagepunkte fallen. Das Urteil war nicht rechtskräftig.

Quelle: APA/mhr; Thumbnail: APA/EXPA/Erich Spiess

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00:00Nach dem Erfrieren seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 ist ein 37-jähriger Salzburger am Donnerstag am
00:12Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden.
00:18Die Staatsanwaltschaft hatte dem 37-Jährigen als Führer der Tour vorgeworfen, die Frau schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert, nur 50
00:31Meter unter dem Gipfel zurückgelassen zu haben.
00:34Obwohl der Angeklagte mehrfach betont hatte, über keinerlei Alpinausbildung zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen
00:46zu sein, sieht Richter Norbert Hofer bei ihm eindeutig die Führungsverantwortung.
00:53Zahlreiche weitere Anklagepunkte werden allerdings fallen gelassen.
00:58So war der Richter nicht der Meinung, dass die Tour angesichts der Kondition und Stärke der 33-Jährigen zu spät
01:07gestartet worden war.
01:09Zudem habe man sehr wohl Ausrüstung im ausreichenden Maß dabei gehabt.
01:14Das Telefonat mit der Alpin-Polizei um 0.30 Uhr sei für den 37-Jährigen auch, anders als für seinen
01:24Gesprächspartner, ein Notruf gewesen.
01:28Der Beschuldigte habe die Verstorbene nicht mutwillig zurückgelassen, aber er habe die Situation am Berg schlicht falsch eingeschätzt.
01:38Mildernd ins Treffen führt der Richter nach über 13 Stunden Verhandlung eine mediale Vorverurteilung sowie den Verlust der eigenen Lebensgefährtin.
01:51Das nicht rechtskräftige Urteil lautet auf fünf Monate bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro.
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