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  • vor 3 Tagen
ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist am Montag im "Postenschacher"-Prozess in Linz wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden und unmittelbar darauf als Klubchef zurückgetreten. Wöginger wurde zu sieben Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafen in der Höhe 43.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Wöginger hofft nach wie vor auf einen Freispruch in der nächsten Instanz.

Video: APA/mhr; Thumbnail: APA/Fotokerschi/Werner Kerschbaumer

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Transkript
00:00August Wöginger ist am Montag im sogenannten Postenschacher-Prozess in Linz
00:06wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden und in Folge als ÖVP-Clubobmann zurückgetreten.
00:14Ich bin überzeugt, dass sich am Ende herausstellen wird, dass die Aussagen von Thomas Schmid unrichtig waren.
00:21Ich werde daher selbstverständlich gegen das heutige Urteil in Beruf umgehen
00:25und ich bin überzeugt, dass am Ende ein rechtskräftiger Freispruch für mich steht.
00:32Dieser Freispruch ist heute aber leider nicht eingetreten.
00:37Das gesamte Verfahren war für meine Familie, für mich persönlich und auch für meine Arbeit im Parlament ausgesprochen belastend.
00:45Ich gehe zwar weiterhin von einem Freispruch in der zweiten Instanz aus,
00:49werde aber dennoch unabhängig von den weiteren rechtlichen Schritten meine Funktion als Klubobmann der Volkspartei im Parlament
00:58mit sofortiger Wirkung zurücklegen und meine volle Aufmerksamkeit meiner Tätigkeit als Abgeordneter und Sozialsprecher im Parlament widmen.
01:08Wöginger soll 2017 einem Parteifreund den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt haben,
01:18indem er mit Hilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium Thomas Schmid
01:26Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen habe.
01:29Wöginger hatte Ende des Vorjahres bereits die Verantwortung übernommen, um eine Diversion zu bekommen.
01:37Diese ist später allerdings vom Oberlandesgericht Linz gekippt worden.
01:43Bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
01:51einen unbedingten Strafteil in Form einer Geldstrafe gefordert.
01:56Wöginger ist nun zu sieben Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 43.200 Euro verurteilt worden.
02:08Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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