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Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) ist am Dienstag eine zivilrechtliche Klage des ehemaligen Rapid-Stürmers Guido Burgstaller behandelt worden, dem ein mittlerweile 24-Jähriger am 14. Dezember 2024 vor einer Innenstadt-Disco einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte. Burgstaller kam aufgrund dessen zu Sturz, prallte mit dem Kopf an der Gehsteigkante auf und zog sich einen Schädelbruch zu. Nun kann er damit rechnen, vom Angreifer 55.800 Euro zu erhalten.

Video: APA/mhr
Thumbnail: APA/TOBIAS STEINMAURER

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00:00Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ist am Dienstag eine Klage des ehemaligen Rapidsstürmers Guido Brücksthaler behandelt worden,
00:10dem ein mittlerweile 24-Jähriger am 14. Dezember 2024 vor einer Innenstadt-Disco einen Faustschlag ins Gesicht versetzt hatte.
00:23Brücksthaler war aufgrund dessen zu Sturz gekommen, mit dem Kopf an der Gehsteigkante aufgeprallt und hatte sich einen Schädelbruch zugezogen.
00:33Der 24-Jährige habe Brücksthalers Profikarriere zerstört, so Brücksthalers Rechtsvertreter zu Beginn der Verhandlung im Justizpalast.
00:45Der Angreifer war bereits im vergangenen März wegen schwerer Körperverletzung am Landesgericht für Strafsachen zu 16 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
00:58Damals hatte Brücksthaler 4.200 Euro an Schmerzensgeld erhalten.
01:03Darüber hinaus macht der mittlerweile vom aktiven Sport zurückgetretene am Dienstag zivilrechtlich Heilungskosten von 6.130 Euro,
01:159.000 Euro an weiterem Schmerzensgeld und einen verletzungsbedingten Verdienstausfall für dreieinhalb Monate geltend,
01:24den er mit über 58.000 Euro beziffert.
01:29Unter Berücksichtigung der zusätzlich angefallenen Verfahrenskosten habe sich die Gesamtforderung des Ex-Stürmers zuletzt auf über 80.000 Euro belaufen.
01:41In der Verhandlung am Dienstag haben sich die Streitparteien auf einen bedingten Vergleich geeinigt.
01:48Der 24-Jährige verpflichtet sich, mit Hilfe der finanziellen Unterstützung seiner Eltern binnen 14 Tagen 50.000 Euro zu bezahlen.
01:59Bis 31. Jänner 2028 sollen weitere 5.800 Euro folgen.
02:08Der Vergleich ist noch nicht rechtswirksam.
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