Nach dem ersten Prozess wegen betrügerischer Krida gegen den gestrauchelten Signa-Gründer René Benko in Innsbruck, der am Mittwoch mit einer nicht rechtskräftigen zweijährigen Haftstrafe geendet hatte, dürfte auch die Verhandlung über die zweite eingebrachte Krida-Anklage bald bevorstehen. Denn sowohl Benko als auch eine Mitangeklagte zogen die Einsprüche gegen die Anklage inzwischen zurück, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) auf APA-Anfrage erklärte. Benkos Anwalt Norbert Wess bestätigte das Zurückziehen des Einspruchs gegenüber der APA am Donnerstag ebenfalls. Damit war die Anklage rechtskräftig.
Video: APA/bes Thumbnail: AFP/KERSTIN JOENSSON
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