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Zwei Jemeniten hatten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und Deutschland die Verletzung des Völkerrechts vorgeworfen. Die Beschwerdeführer gaben an, dass 2012 ihre Verwandten durch Drohneneinsätze der USA getötet wurden. Die US-Streitkräfte nutzen für Drohneneinsätze den Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Credit: AFP

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Transkript
00:00Deutschland muss keine Maßnahmen gegen Drohnenangriffe der USA im Jemen ergreifen,
00:07für die der Stützpunkt Rammstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird.
00:11Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
00:14Die Richter wiesen damit eine Beschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück.
00:20Sie hatten erreichen wollen, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt.
00:26Deutschland habe zwar eine gewisse Pflicht, den Schutz grundlegender Menschenrechte auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren,
00:34das gelte jedoch nicht bei US-Drohneneinsätzen im Jemen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
00:41Rammstein ist ein wichtiger Militärflugplatz und Datenknotenpunkt für das US-Militär.

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