Versteckte Preiserhöhungen im Lebensmittelhandel sollen erschwert und stärker geahndet werden. Auf ein entsprechendes Gesetz zur Bekämpfung der sogenannten Shrinkflation hat sich die Bundesregierung geeinigt, wie sie am Dienstag nach dem Ministerrat ankündigte. Demnach müssen Lebensmittelhändler die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichbleibendem Preis künftig 60 Tage lang kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 15.000 Euro.
Credits: APA/bes; Thumbnail: APA/Helmut Fohringer
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