00:00Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz zur Bekämpfung der sogenannten Shrinkflation geeinigt.
00:05Damit sollen versteckte Preiserhöhungen im Lebensmittelhandel erschwert und stärker geahndet werden,
00:10wie Wirtschaftsminister Wolfgang Hartmannsdorfer im Pressefoyer nach dem Ministerrat am Dienstag erklärte.
00:16Wir haben heute vorgelegt ein eigenes Gesetz gegen Mogelpackungen, wo wir ganz klar festschreiben,
00:23wenn die Packung immer größer wird, aber der Inhalt immer kleiner, muss das gekennzeichnet werden,
00:29weniger Inhalt, höherer Preis, entweder am Produkt oder am Regal oder in der unmittelbaren Umgebung des Produktes.
00:38Es muss in Summe für 60 Tage auch ausgezeichnet werden und es gibt eine Ausnahme für selbstständige kleine Kaufleute,
00:47die dieser Verpflichtung auch mit einem Aushang auch nachkommen können,
00:51weil uns wichtig ist, dass das möglichst unbürokratisch auch gestaltet wird.
00:56Und es gibt auch ganz klare Strafbestimmungen.
00:59Beim ersten Mal gilt der Grundsatz beraten statt strafen.
01:03Da hat das Unternehmen dann Zeit, drei Tage lang quasi den Zustand gesetzeskonform auch herzustellen.
01:11Beim zweiten Vergehen gibt es pro quasi Produktvergehen 2.500 Euro Strafe gedeckelt mit 10.000 Euro
01:19und beim dritten Vergehen 3.750 Euro Strafe gedeckelt mit 15.000 Euro, um auch klar zu machen,
01:27wir meinen das ernst und wer Mogelpackungen bewusst einsetzt, um Konsumenten hinters Licht zu führen,
01:33muss auch mit Strafen rechnen.
01:35Außerdem sollen mit einem weiteren Gesetz zur größeren Grundpreisauszeichnung
01:39die Preise für Konsumentinnen und Konsumenten besser vergleichbar werden.
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