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Das rechtsextremistische "Compact"-Magazin darf weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das Vereinsverbot der Compact-Magazin GmbH auf, welches das Bundesinnenministerium im Juli 2024 wegen verfassungsfeindlicher Ziele ausgesprochen hatte.

Credit: AFP

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Transkript
00:01Das rechtsextremistische Kompakt-Magazin darf weiter erscheinen.
00:05Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und hob damit das vor knapp einem Jahr ausgesprochene Verbot auf.
00:13Zur Begründung hieß es, es seien trotz einiger verfassungsfeindlicher Inhalte nicht alle Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt.
00:21Das Bundesinnenministerium unter der damaligen Ministerin Nancy Faeser hatte im Juli 2024 das Magazin des Aktivisten Jürgen Elsässer verboten
00:32und dies damit begründet, dass Kompakt verfassungsfeindliche Ziele habe und diese aggressiv-kämpferisch verwirkliche.
00:41Kompakt verbreitet, Zitat, antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte hieß es.

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