00:00Das Bundessozialgericht hat ein Urteil gefällt, das für viele Rentner in Deutschland spürbare
00:11Folgen hat. Rund zwei Millionen Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten
00:17künftig bis zu 158 Euro weniger im Monat. Und das, obwohl sie vergleichbare Lebensläufe und
00:23Krankheiten wie andere Betroffene haben. Der Grund liegt im Rentenbeginn. Wer vor 2019 in die
00:30Erwerbsminderungsrente eingetreten ist, profitiert nicht von den verbesserten Rechenregeln, die seitdem
00:36gelten. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Zurechnungszeit, also die Zeitspanne, die bei
00:42der Rentenberechnung fiktiv angerechnet wird. Seit 2019 wurde diese Zeit verlängert, was die Rente
00:49für Neurentner deutlich erhöht. Bestandsrentner bleiben jedoch außen vor. Das Gericht bestätigte,
00:55dass der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung festlegen darf und dass Stichtage im Sozialrecht
01:00üblich und legitim sind. Die Klage eines Mannes, der seit 2004 eine volle Erwerbsminderungsrente
01:06bezog und auf die neuen Regeln pochte, wurde abgewiesen. Damit steht fest, für viele bleibt
01:13die Rente trotz vergleichbarer Umstände dauerhaft niedriger. Gedanken zum Thema? Ab in die Kommentare!
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