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80.000 Euro Geldstrafe wegen Hitlergruß und Drogenbesitz - doch Melanie Müller gibt nicht auf. Ab heute kämpft die frühere RTL-Dschungelkönigin vor dem Landgericht Leipzig um einen Freispruch.

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Transkript
00:00Melanie Müller, bekannt als Ex-Dschungelkönigin und Ballermannsängerin, steht erneut vor Gericht.
00:09Im Mittelpunkt des Berufungsprozesses am Landgericht Leipzig stehen schwere Vorwürfe.
00:14Das Zeigen verfassungswidriger Kennzeichen und Drogenbesitz.
00:17Die Anklage bezieht sich auf einen Auftritt im September 2022,
00:22bei dem Melanie Müller laut Staatsanwaltschaft den Hitlergruß gezeigt
00:25und das Publikum zu Heilrufen animiert haben soll.
00:28Später kam ein weiterer Vorwurf hinzu.
00:31Bei einer Wohnungsdurchsuchung im August 2023 fanden Ermittler Kokain und eine Ecstasy-Tablette.
00:37Müller bestreitet alle Vorwürfe.
00:40Sie betont, sie habe keine rechte Gesinnung und distanziere sich klar von extremistischem Gedankengut.
00:45Die fragliche Armbewegung sei lediglich Teil einer Publikumsanimation gewesen,
00:49wie sie sie regelmäßig bei Auftritten verwende.
00:52Auch beim Drogenfund sieht sie sich unschuldig.
00:54Die Substanzen hätten einer Freundin gehört.
00:56Das Amtsgericht Leipzig hatte sie im August 2024 dennoch in beiden Punkten schuldig gesprochen
01:02und eine Geldstrafe von 80.000 Euro verhängt.
01:05Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:09Nun wird im Berufungsprozess neu verhandelt.
01:12Gedanken zum Thema?
01:13Ab in die Kommentare.
01:14Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:18Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:20Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:21Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:22Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:23Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:24Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:25Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
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01:31Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:33Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
01:35Deutlich mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.
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