Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) hält das Kopftuchverbot für unmündige Mädchen an Schulen in der nun geplanten Form für verfassungskonform. Eine erste Regelung an Volksschulen war Ende 2020 wegen der Konzentration auf den Islam vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden. Er sah dies im Widerspruch zum Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Um den Bedenken zu kontern, soll es diesmal Begleitmaßnahmen geben, von denen zwei am Montag vorgestellt wurden.
Video: APA/mhr Thumbnail: APA/Helmut Fohringer
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