Aufgrund der hohen Inflation muss der für zwei Jahre abgeschlossene Kollektivvertrag für Handelsangestellte aufgeschnürt werden. Die Sozialpartner hatten im Vorjahr vereinbart, dass bei einer Inflationsrate von 3 oder mehr Prozent im Zeitraum Oktober 2024 bis September 2025 die KV-Erhöhung für 2026 neu verhandelt werden muss. Mit den heute veröffentlichten finalen September-Inflationsdaten liegt die rollierende Inflation der letzten zwölf Monate bei über 3 Prozent.
Credits: APA/bes; Thumbnail: APA/Georg Hochmuth
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