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Suspendierte Schülerinnen und Schüler sollen künftig eine Begleitung für ihre Zeit der Abwesenheit erhalten. Ziel sei eine Rehabilitierung und Resozialisierung der Kinder und Jugendlichen, betonte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) am Mittwoch vor dem Ministerrat. Eltern, die bei der Suspendierungsbegleitung nicht mitwirken, drohen Verwaltungsstrafen von 150 bis 1.000 Euro. Die verpflichtende Maßnahme solle ab dem Schuljahr 2026/27 gelten.

Quelle: APA/bes; Thumbnail: APA/Roland Schlager

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Transkript
00:00Suspendierte Schülerinnen und Schüler sollen künftig eine Begleitung für ihre Zeit der Abwesenheit erhalten.
00:06Ziel sei eine Rehabilitierung und Resozialisierung der Kinder und Jugendlichen,
00:10betonte Bildungsminister Christoph Wiederkehr am Mittwoch vor dem Ministerrat.
00:14Und bisher war die Regelung so, dass die suspendierten Kinder einfach nach Hause geschickt worden sind.
00:20Manche haben das gerne aufgenommen und haben die Zeit dann vier Wochen im Einkaufszentrum oder im Park verbracht.
00:25Und es kann nicht Ziel dieser Sache sein. Und deshalb haben wir uns darauf geeinigt,
00:30dass die Suspendierung ab dem kommenden Schuljahr 2026, 2027 neu geregelt wird.
00:37Und ich darf kurz erläutern, wie diese neue Regelung ist.
00:40Wenn Kinder oder Jugendliche, Schülerinnen und Schüler suspendiert werden,
00:44wird es in Zukunft eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung geben im Ausmaß von zumindest acht Stunden.
00:51In dieser Suspendierungsbegleitung wird es sowohl eine pädagogische Begleitung geben,
00:56da geht es darum, dass man nicht vier Wochen keinen Stoff hat,
00:59sondern auch pädagogisch begleitet wird und im Lernfortschritt vorankommt.
01:04Gleichzeitig wird es aber auch eine sozialpädagogische Begleitung geben,
01:07beispielsweise über die Schulpsychologie.
01:10Denn das Ziel dieses Programmes, nämlich der Suspendierungsbegleitung,
01:14ist eine Rehabilitierung, nämlich eine Sozialisierung wieder in den eigenen Klassenverband hinein,
01:19damit ein gutes Miteinander nach dieser Zeit der Suspendierung wieder funktioniert.
01:24Eltern, die bei der Suspendierungsbegleitung nicht mitwirken,
01:28drohen Verwaltungsstrafen von 150 bis 1000 Euro.
01:32Der zweite Punkt, der heute beschlossen wird, ist das Perspektivengespräch,
01:36nämlich, dass Jugendliche, die nach dem Pflichtschulalter die Schule abbrechen,
01:41auch ein Gespräch bekommen über die weitere Entwicklung.
01:44Es ist uns nämlich wichtig, dass wir die Anzahl der Schulabbrecher
01:47und insbesondere die Anzahl der Jugendlichen,
01:50die weder in Ausbildung noch im Beruf sind, verringern.
01:54Und da soll ein Perspektivengespräch in Zukunft helfen,
01:57auch ab dem kommenden nächsten Schuljahr,
02:00wo es eine Verpflichtung geben wird bei Schulabbruch,
02:03dass in der Schule ein Gespräch stattfindet,
02:05wo sich Lehrpersonen auch Unterstützung zuziehen können,
02:09beispielsweise über das Jobcoaching oder auch über psychosoziale Unterstützung.
02:12Beim Minderjährigen müssen auch die Erziehungsberechtigten am Gespräch teilnehmen,
02:17bei Verweigerung sind ebenso Verwaltungsstrafen möglich.
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