Die Bildungskarenz wird ab dem kommenden Jahr durch eine Weiterbildungszeit ersetzt. Diese soll sich vor allem an Personen mit niedriger formaler Bildung richten. Zentral ist, dass ein höheres Leistungserfordernis eingezogen wird. Mindestens 20 Wochenstunden müssen für die Weiterbildung aufgewendet werden. Nicht mehr möglich wird es - laut den am Mittwoch nach dem Ministerrat präsentierten Plänen - sein, direkt nach der Elternkarenz die Weiterbildungszeit zu starten.
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