Zurückweisungen von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet sind rechtswidrig - mit dieser Eilentscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht die Politik erschüttert. Das Bundesinnenministerium will dennoch an der Praxis festhalten – was juristisch schwierig ist.
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00:01Asylsuchende bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet zurückzuweisen, ist rechtswidrig.
00:07Mit dieser Eilentscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht die Politik erschüttert.
00:12Die Bundesregierung will dennoch an der Praxis festhalten.
00:18Die drei Eilbeschlüsse des Berliner Gerichts besagen,
00:21dass Asylsuchende auf deutschem Staatsgebiet an der Grenze
00:24nicht ohne ein sogenanntes Dublin-Verfahren zurückgewiesen werden dürfen.
00:29Deutschland muss also klären, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist.
00:34Auf eine Notlage könne sich die Bundesregierung nicht berufen.
00:38Eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit sei nicht hinreichend dargelegt, entschieden die Richter.
00:45Im konkreten Fall ging es um drei Menschen aus Somalia, die nach Polen zurückgewiesen wurden.
00:54Ein Eilbeschluss zum Thema Asyl kann nicht angefochten werden.
00:57Eine Beschwerde ist nicht zugelassen.
01:00Das besagt eine Sonderregelung im Asylgesetz.
01:03Sie soll sicherstellen, dass solche Verfahren schnell abgeschlossen werden können.
01:10Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will im Hauptsacheverfahren eine ausführliche Begründung für sein Vorgehen liefern.
01:17Ob das Ministerium Gelegenheit dazu bekommt, hängt von mehreren juristischen Voraussetzungen ab.
01:23Sollte das Gericht in der Hauptsache ein Urteil fällen, könnte dieses, anders als die Eilbeschlüsse, noch angefochten werden.
01:31Zurückweisungen, dass die im Einklang mit dem Recht sind.
01:35Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
01:37Bundeskanzler
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