00:00Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem hat die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die Partei neu angefacht.
00:08Ein solches Verfahren hatte in der Vergangenheit unter anderem der CDU-Politiker und frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz gefordert.
00:15Er erneuerte nun seine Forderung.
00:18Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD erklärte, mit einer solchen Entscheidung sollte man sehr vorsichtig umgehen.
00:25Bundeskanzler Olaf Scholz sagte, ein solches Verfahren dürfe nicht übers Knie gebrochen werden.
00:31Beantragen können ein solches Verbot die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
00:37Im Bundestag bedarf es dafür nur einer Mehrheit der Abgeordneten.
00:41Das Bundesverfassungsgericht würde dann über einen solchen Antrag entscheiden.
00:46Allerdings gibt es hohe Hürden für ein Verbotsverfahren.
00:49Laut Artikel 21 Grundgesetz muss eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen und dafür auch eine kämpferisch-aggressive Haltung an den Tag legen.
01:01Zudem darf die Partei nicht so klein sein, dass das Erreichen der verfassungsfeindlichen Ziele unrealistisch erscheint.
01:07Zuletzt gab es zwei Anträge im Bundestag, die auf eine Prüfung eines solchen Verbotsverfahrens oder den Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung abzielen.
01:16In der vergangenen Legislaturperiode kam es aber nicht mehr zu einer Abstimmung.
01:21Die Anträge müssten jetzt neu eingebracht werden.
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