00:00Der mutmaßlich von einem syrischen Geflüchteten begangene Messeranschlag in Solingen hat die
00:06Debatte über eine härtere Migrationspolitik neu entfacht. Abschiebungen in Länder wie Syrien
00:11oder Afghanistan sind jedoch nicht ohne weiteres möglich. Wegen des anhaltenden Bürgerkriegs und
00:19drohender Anschläge sind Abschiebungen nach Syrien derzeit ausgesetzt, ebenso wie nach
00:23Afghanistan. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist bei seinen Asylentscheidungen
00:28daran gebunden, dass das Auswärtige Amt beide Länder quasi zu No-Go-Areas erklärt hat. Menschen
00:34aus diesen Ländern genießen in Deutschland einen sogenannten subsidiären Schutzstatus
00:39unterhalb der Anerkennung als Asylberechtigter. Subsidiär schutzberechtigt sind Menschen,
00:46denen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und die den Schutz ihres
00:51Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können, etwa wegen der Gefahr durch Krieg und Terror.
00:57Betroffene dürfen in Deutschland bleiben, zunächst für ein Jahr, eine Verlängerung
01:01ist aber möglich. Allerdings genießen sie nicht alle Rechte anerkannter Asylbewerber,
01:05etwa beim Familiennachzug. Zwar gibt es keine direkten Abschiebungen nach Syrien,
01:13wohl aber in europäische Länder, die am sogenannten Dublin-Verfahren teilnehmen. Demnach
01:19müssen Asylverfahren in dem EU-Land stattfinden, in dem die Geflüchteten zuerst einreisten.
01:24Dorthin könnte also abgeschoben werden. Der Tatverdächtige von Solingen hätte nach
01:32Bulgarien abgeschoben werden sollen. Die zuständigen Behörden unternahmen jedoch
01:36nur einen Versuch, den Mann in seiner Flüchtlingsunterkunft anzutreffen.
01:40Vergeblich. Als Konsequenz musste ihm subsidiärer Schutz gewährt werden.
01:54Untertitel der Amara.org-Community
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