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  • vor 10 Monaten
Heinz-Christian Strache muss sich ein weiteres Mal vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Straflandesgericht eine Anklageschrift wegen Untreue gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler eingebracht. Er soll versucht haben, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen, welche die FPÖ Wien für ihn abgeschlossen hatte, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft.

Video: APA/bes; Thumbnail: APA/Eva Manhart

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Transkript
00:00Heinz-Christian Strache muss sich wohl ein weiteres Mal vor Gericht verantworten.
00:05Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Straflandesgericht eine Anklageschrift
00:09wegen Untreue gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler eingebracht.
00:14Er soll versucht haben, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen,
00:21welche die FPÖ Wien für ihn abgeschlossen hatte, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft.
00:27Neben Strache ist noch eine weitere Person angeklagt.
00:31Die FPÖ Wien hatte im Jahr 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre abgeschlossen.
00:37Als versicherte Person wurde Strache als Landesparteiobmann eingesetzt.
00:41Im Falle seines Ablebens sollte seine Familie abgesichert werden.
00:45Im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt.
00:49Im Jahr 2014 ließen laut Staatsanwaltschaft Strache und der ebenfalls angeklagte Parteikollege,
00:54ohne das in einem Parteigremium zu besprechen oder zu beschließen,
00:58von einem Rechtsanwalt eine Vereinbarung zwischen der Partei und Strache erstellen,
01:02wonach dieser auch im Erlebensfall Bezugsberechtigter der Prämie sein sollte.
01:07Strache wird laut Anklage weiters zur Last gelegt, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben,
01:13Mitglieder der FPÖ Wien dazu zu bestimmen, die Auszahlung der Versicherungsprämie an ihn zu veranlassen.
01:18Ihm wird jeweils das Verbrechen der Versuchten und Treue zur Last gelegt.
01:23Die Strafdrohung dafür lautet ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
01:27Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.
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