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Die Dublin-Verordnung: Regeln für Asylverfahren in Europa
DW (Deutsch)
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9.3.2025
Nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union können Menschen, die nach Europa kommen und Asyl beantragen, das Aufnahmeland nicht selbst wählen. Die DW erklärt, wie das Asylverfahren abläuft.
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Wenn jemand in die Europäische Union kommt und um Asyl bittet, gibt es Regeln, die festlegen,
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welches Land zuständig ist.
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Diese sogenannte Dublin-Verordnung ist mit kleineren Änderungen seit fast 30 Jahren
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in Kraft.
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In den meisten Fällen ist das erste EU-Land zuständig, das ein Asylsuchender betritt.
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Da die meisten Asylsuchenden über die oft tödliche Mittelmeerroute kommen, betrifft
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dies die südlichen EU-Länder besonders stark.
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In der EU verzeichnen Italien, Griechenland und Spanien die meisten sogenannten irregulären
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Ankünfte.
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Die meisten Asylanträge werden jedoch in Ländern wie Deutschland und Frankreich gestellt.
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Diese Länder könnten die Menschen in das Land zurückschicken, in dem sie eingereist
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sind.
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Aber um das zu beweisen, müsste die Person dort registriert worden sein.
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Experten zufolge lassen südliche Länder Menschen absichtlich weiterreisen.
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Die südlichen Länder beklagen jedoch, dass sie die Hauptlast der Migrationskosten in
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der EU tragen.
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Manche sagen, das Dublin-System sei gescheitert.
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Mit den Reformen, die 2026 in Kraft treten sollen, soll die Gesamtzahl der Menschen,
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die in die EU kommen, reduziert werden.
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