Zum Player springenZum Hauptinhalt springen
  • vor 2 Wochen
Nach dem Anschlag bei der Berliner CSD-Parade kam schnell der Ruf nach schärferen Gesetzen. Der Strafrechtler Prof. Jörg Kinzig wünscht sich eine genaue Analyse der Tat. Fußfesseln und Ähnliches seien kein Allheilmittel.

Kategorie

🗞
News
Transkript
00:00Kommen wir zum zweiten Bereich, den juristischen Möglichkeiten nach einer Tat.
00:04Muss das Jugendstrafrecht verschärft werden oder als Detail dessen Altersgrenze gesenkt werden?
00:11Das ist ja auch in der Politik, wir haben es im Beitrag auch vom Bundeskanzler Merz gehört, strengere Gesetze.
00:18Denn diese Altersgrenze im Jugendstrafrecht ist ja nicht 18 Jahre in jedem Fall.
00:23Auch bei der Tat Volljährige können ja bis zu einem Alter von einschließlich 20 Jahren noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
00:30Und das passiert meines Wissens auch in einer relativ häufigen Zahl der Fälle, also härter und jünger.
00:39Also auch diese schönen Forderungen gehen so nicht auf.
00:44Also vielleicht nochmal zur Erklärung.
00:45Wir haben im Jugendstrafrecht die Jugendlichen, bis sie 18 werden.
00:50Und dann haben wir die Heranwachsenden, das ist, wenn man zum Tatzeitpunkt 18 ist, aber noch nicht 21.
00:58Und bei diesen Heranwachsenden wird in einem zweiten Schritt entschieden,
01:02werden die nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt oder werden die nach Jugendstrafrecht beurteilt?
01:08Und da gibt es zwei Alternativen.
01:10Man fragt, ist das eine Jugendverfehlung?
01:13Das war jetzt in dem Berliner Fall nicht so.
01:15Oder hat der Mensch eine sogenannte Reifeverzögerung?
01:19Und wenn er diese Reifeverzögerung hat, dann wird er nach Jugendstrafrecht beurteilt,
01:23sonst wird er nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt.
01:26Jetzt muss man aber in einem nächsten Schritt sagen,
01:28es ist ja nicht so, dass das Jugendstrafrecht automatisch ein Kuschelstrafrecht oder irgend sowas ist,
01:34sondern wir haben im Jugendstrafrecht deutlich mehr Möglichkeiten als im Erwachsenenstrafrecht.
01:40Das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung mit einer relativ breiten Palette von Möglichkeiten,
01:46während das Erwachsenenstrafrecht eigentlich relativ langweilig, könnte man sagen,
01:51oder auch einfallslos nur die Geldstrafe kennt oder die Freiheitsstrafe.
01:56Und jetzt können wir ja die Sache nochmal fortspielen.
01:59Wenn also jetzt der Berliner Attentäter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden wäre,
02:05dann hätte er vielleicht eine Freiheitsstrafe gekriegt.
02:08Möglicherweise wäre die auch nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.
02:11Und dann wären wir vielleicht bei zwei Jahren.
02:14Das wäre ja dann gut, wenn wir sagen könnten,
02:17naja gut, alle Leute, die aus einem Erwachsenenstrafrecht, aus einem Strafvollzug kommen,
02:21die werden nicht mehr rückfällig.
02:22Aber so ist es ja leider nicht.
02:24Sondern diese Personen werden ja auch rückfällig zu einem nicht ganz unerheblichen Anteil.
02:28Und wer glaubt denn ernsthaft,
02:30wenn wir den Attentäter jetzt in den Erwachsenenvollzug geschickt hätten,
02:35dass der nach anderthalb oder zwei Jahren geläutert rausgekommen wäre,
02:39deradikalisiert, das ist ja die Frage, ja.
02:41Und dann hätte er sagen, gut, jetzt verfolge ich keine Anschlagspläne.
02:46Also ich glaube, wenn man das mal durchspielt, ja,
02:50dann erkennt man relativ schnell, dass so simple Überlegungen,
02:54jetzt nehmen wir die Gefährder mal einfach so raus aus dem Jugendstrafrecht,
02:59nicht erfolgversprechend sind.
03:01Das heißt, der Schwerpunkt des Jugendstrafrechts ist,
03:06die Jugendlichen oder Heranwachsenden bis 20 quasi,
03:11also es möglichst zu schaffen, dass sie durch das, was da passiert,
03:15das nennen Sie vielleicht noch mal ein paar Maßnahmen aus dem Jugendstrafrecht,
03:19jenseits der Haft, dass sie nicht weiter in diese Richtung gehen.
03:23Man will sie also von den normalen Straftätern, wenn ich das richtig verstanden habe,
03:27gewissermaßen auch fernhalten, damit sie nicht dadurch vielleicht,
03:31wenn sie ins Gefängnis gehen, überhaupt erst in ein bestimmtes Milieu eintreten.
03:37Ja, das haben Sie zutreffend beschrieben.
03:40Also es gibt eine Palette von Maßnahmen, es gibt Auflagen, es gibt Weisungen.
03:44Es ist ja auch ganz interessant, was mit dem Attentäter da passiert ist.
03:48Der Gedanke war meines Erachtens nicht angreifbar, den das Amtsgericht hatte.
03:53Also der hat ja eine Jugendstrafe bekommen und dann hat das Amtsgericht gesagt,
03:58wir entscheiden jetzt aber noch nicht, ob er in den Jugendstrafentzug kommt
04:02oder eine Bewährung kriegt.
04:05Das entscheiden wir erst, wenn wir beurteilen können,
04:09ob ein Deradikalisierungsprogramm funktioniert.
04:13Und in dieser Phase war man da.
04:16Ja, und deswegen, das hatte ich bereits angesprochen,
04:19könnte man natürlich fragen, wenn man jetzt merkt,
04:22das funktioniert nicht, ob man dann parallel die Polizei
04:25vielleicht informieren könnte oder nochmal aufmerksam machen könnte.
04:30Also wir haben den Eindruck, der ist nicht zugänglich.
04:33Das wäre dann vielleicht ja doch ein Warnsignal,
04:36dass man sagen könnte, also wir sollten diese Person doch näher betrachten.
04:41Aber ansonsten, man setzt in dem Jugendstrafrecht auf ein Erziehungsstrafrecht
04:46mit einer breiten Palette von Möglichkeiten.
04:50Und ja, es ist richtig, also der Jugendstrafvollzug,
04:53auch der Erwachsenenstrafvollzug, der macht nicht per se besser.
04:57Das ist die Realität.
04:58Da sind auf engem Raum im Jugendstrafvollzug junge Männer,
05:03wo wir wissen, die sind häufig,
05:05da ist die Kriminalitätskurve dann am höchsten eigentlich,
05:08auf engem Raum, in schwierigen sozialen Bedingungen
05:11mit relativ wenig Betreuung zusammen.
05:13Und da kann sich, glaube ich, jeder und jeder ausmalen,
05:16dass das jedenfalls nicht zwangsläufig zu einer Besserung beiträgt.
05:22Ich, um nochmal ein bisschen konkret zu machen für unsere Zuschauer,
05:27was sind denn zum Beispiel typische Maßnahmen aus dem Jugendstrafrecht?
05:32Ich kann mich erinnern, ich habe mal gelesen,
05:34zum Beispiel Arbeit in sozialen Institutionen für 20 Tage unentgeltlich.
05:40Ist das sowas?
05:42Also man ist da sehr einfallsreich.
05:45Also es gibt eine mildere stationäre Sanktion,
05:48muss man erst mal sagen.
05:49Das ist der Jugendarrest, der dauert von eins bis vier Wochen.
05:53Und dann gibt es zum Beispiel einen sozialen Trainingskurs.
05:56Oder Sie müssen eine Arbeitsleistung vollbringen.
05:59Man versucht, Ihren Alltag stärker zu strukturieren.
06:02Oder Sie machen ein Antigewalt-Training.
06:05Das sind so ganz typische Möglichkeiten,
06:08die man im Jugendstrafrecht hat.
06:11Und die man auch, das ist auch noch interessant,
06:13auch miteinander kombinieren kann.
06:15Man ist nicht auf eine Maßnahme allein angewiesen,
06:18sondern man kann auch eine Kombination vorsehen.
06:21Und dann kann man natürlich noch,
06:23was ja auch wichtig ist,
06:24unter Umständen noch jemanden zur Seite stellen,
06:27der diese Person dann auch über einen gewissen Zeitraum
06:31auch begleitet und auch Fehlentwicklungen erkennen kann.
Kommentare

Empfohlen