00:00Viele Menschen in Deutschland zahlen Monat für Monat den Rundfunkbeitrag.
00:09Doch nicht jeder ist dazu verpflichtet.
00:11Tatsächlich gibt es zahlreiche Ausnahmen, die oft übersehen werden.
00:15Wer zum Beispiel BAföG bezieht, kann sich vom Beitrag befreien lassen.
00:19Auch in besonderen Härtefällen, etwa bei einem Zweitstudium, ist eine Befreiung möglich,
00:25allerdings nur auf Antrag.
00:27Gerade Studierende zahlen deshalb häufig zu viel, weil sie diese Möglichkeit nicht kennen oder den Antrag vergessen.
00:34In Wohngemeinschaften gilt, pro Wohnung muss der Beitrag nur einmal gezahlt werden, egal wie viele Personen dort leben.
00:41Wer zahlt, kann die WG selbst bestimmen.
00:44Aber Achtung! Ist nur ein Bewohner befreit, gilt das nicht automatisch für alle.
00:50Auch Bewohner von Pflege- oder Behindertenheimen sind vom Beitrag befreit.
00:54Angehörige vergessen jedoch oft, den Beitrag abzumelden.
00:58Das führt zu unnötigen Zahlungen.
01:00Zudem gibt es für Menschen mit bestimmten Behinderungen einen ermäßigten Beitrag.
01:04Wer zu viel gezahlt hat, kann bis zu drei Jahre rückwirkend eine Rückerstattung beantragen.
01:09Vorausgesetzt, die Befreiung kann nachgewiesen werden.
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