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Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen eine Pflegerin der Klinik Favoriten wegen Mordverdachts. Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte der APA am Dienstagvormittag eine Meldung des "Falter". "Wir stehen am Anfang der Ermittlungen", sagte Bussek. Man habe von einem Sachverhalt Kenntnis erlangt, "der nun geprüft wird". Wie der Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) in einer Pressekonferenz am Nachmittag bekannt gab, wird ein zweiter Fall geprüft.

Credit: APA/bes

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Transkript
00:00Nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Wien gegen eine Pflegerin der Klinik Favoriten wegen Mordverdachts ermittelt,
00:07hat der Wiener Gesundheitsverbund am Dienstagnachmittag in einer Pressekonferenz zu den Geschehnissen informiert.
00:13Mitte September verstarb eine Patientin in der Klinik Favoriten des WIGEF.
00:19Die Betroffene befand sich im Endstadium einer schweren Krebserkrankung und wurde dort palliativ betreut.
00:25Nach aktuellem Kenntnisstand kam es am Vortag ihres Ablebens zu Unklarheiten hinsichtlich der verabreichten Medikamentenmengen.
00:37Dabei handelte es sich um Arzneimittel, die ohnehin im Rahmen der palliativen Behandlung zur Linderung von Schmerzen und Symptomen einer Krebserkrankung eingesetzt werden.
00:50Der Wiener Gesundheitsverbund hat umgehend reagiert.
00:54Wir haben sofort eine interne Untersuchung eingeleitet durch die Innenrevision.
00:59Wir haben umgehend eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt.
01:04Und ein unabhängiger Mediziner wurde mit einer objektiven Überprüfung des medizinischen Sachverhalts beauftragt,
01:12um eben volle Transparenz und eine umfassende Aufklärung sicherzustellen.
01:16Ebenfalls haben wir sofort die gerichtliche Obduktion beantragt, die dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auch durchgeführt wurde.
01:26Die Patientinnen-Sicherheit hat im Wiener Gesundheitsverbund höchste Priorität.
01:34Aus diesem Grund wurden die betroffenen Mitarbeiterinnen, gegen die sich die internen Untersuchungen richteten, umgehend vom Dienst entbunden.
01:44Nach Abschluss der internen Ermittlungen wurden die Dienstverhältnisse aufgelöst, da festgestellt wurde, dass Medikamentenabgaben teilweise nicht ordnungsgemäß dokumentiert wurden.
01:59Dies stellt einen Verstoß gegen interne Vorschriften dar und führt in weiterer Folge auch zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
02:07Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod der Patientin bestätigt werden.
02:18Am Tag des Ablebens der Patientin gab es von einer Kollegin die Information an die unmittelbare Führungskraft, die Stationsleitung,
02:31dass es im Rahmen der Dienstübergabe von einer anderen Kollegin eine Bemerkung gab, die darauf schließen könnte,
02:40dass es Unregelmäßigkeiten in der Polyabgabe eines Schmerzmedikamentes geben könnte.
02:47Die unmittelbare Führungskraft hat den Vorfall sofort in der Linie an die Bereichsleitung und in weiterer Folge an die Pflegedirektion weitergeleitet.
03:01Wir haben am selben Tag Befragungen mit den Mitarbeiterinnen durchgeführt.
03:07Es wurde eine interne Prüfung durch die interne Revision in Auftrag gegeben.
03:18Diese Prüfung ist abgeschlossen.
03:21Maßnahmen, strukturelle Maßnahmen wurden durchaus identifiziert.
03:27Wir versuchen wirklich unser Bestes zu geben, aber man kann nie gut genug sein und somit haben wir auch hier nachgeschärft und strukturelle Maßnahmen.
03:39Zum Beispiel, wie ist ein Dokumentationsblatt gestaltet, wie ist dieses Perfusa-Blatt gestaltet, damit die Nachvollziehbarkeit sichergestellt ist.
03:48Eine Überdosierung kann der Gesundheitsverbund nicht bestätigen.
03:51Es ist unsere Verpflichtung und es ist das Recht der Patienten und Patientinnen, dass eine Schmerztherapie in ausreichendem Ausmaß stattfindet.
04:00Das einmal vorweg.
04:02Und man ist hier keineswegs in irgendeiner Ausnahmesituation als medizinischer Gesundheitsberuf, weil eben die Dokumentation so wesentlich ist und auch dazu gehört.
04:13Erster Schritt, es wird gemäß der Situation eines Patienten oder einer Patientin ein Therapieplan festgelegt.
04:22Dieser Therapieplan kann auch Schmerztherapie enthalten und das waren in diesem Fall zwei Medikamente, die über eine Motorspritze verabreicht werden.
04:32Das ist ein ganz üblicher Prozess.
04:34Und hier wird eine Dosis vorgeschrieben, wo diese Motorspritze eine gewisse Dosis über die Zeiteinheit kontinuierlich abgibt.
04:44Natürlich ist es Aufgabe der Diplomiertenpflegepersonen, einerseits die Abgabe zu überprüfen, steht auch das in dieser Motorspritze, liefert die das, was sie liefern soll.
04:56Zusätzlich wird, und die Abteilung ist exzellent geführt und auch diese Verschreibung war exzellent gut für die Patientin geeignet, werden dann für gewisse Schmerzspitzen sogenannte Zusatzgaben, was sich hier Polus nennt, eine Zusatzgabe vorgeschrieben.
05:15Diese Zusatzgaben haben ein gewisses zeitliches Limit innerhalb eines gewissen Zeitraums und können innerhalb von mehreren Stunden ausgelöst werden.
05:28Trotzdem ist es aber Aufgabe der Pflegeperson, die dann diese Zusatzgabe nach Vorschreibung erteilt, das zu dokumentieren.
05:39Und hier lag der Dokumentationsfehler vor.
05:42Die Maschine, diese Motorspritze, merkt sich ganz genau, wie oft das ausgelöst wurde.
05:48Und die Dokumentation war nicht völlig kongruent.
05:51Aber, und das ist der wesentliche Punkt, sie war im Rahmen der ärztlichen Vorschreibung.
05:58Trotzdem hat nun die Staatsanwaltschaft und die Exekutive die Aufgabe, genau diesen Sachverhalt zu prüfen.
06:06Obduktionsergebnisse liegen noch keine vor.
06:08Neben der Pflegerin, die die Schmerzmittel verabreicht hatte, wird auch gegen eine Mitarbeiterin ermittelt, die gemeinsam mit ihr Dienst versah.
06:16Auch ein zweiter Fall wird nun geprüft, bei dem ein Patient oder eine Patientin, genaue Daten wurden nicht bekannt gegeben, heuer im Jänner verstorben ist.
06:25Die beschuldigte Pflegerin befindet sich auf freiem Fuß.
06:28Die Staatsanwaltschaft geht demnach aktuell nicht von einem dringenden Tatverdacht aus.
06:33Die Schmerzmittel
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