00:00Über den Familiennachzug können auch sehr enge Angehörige von Flüchtlingen ohne Asylstatus ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland beantragen.
00:10Das beinhaltet Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern.
00:17Das Bundesverwaltungsamt wählt aus den Antragstellern dann höchstens 1000 im Monat aus.
00:22Die Regelung gilt für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte.
00:32Als solche gelten Menschen, die weder als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention noch als Asylberechtigte anerkannt sind, aber im Herkunftsland bedroht sein könnten.
00:43Subsidiär Schutzberechtigte bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre.
00:52Der Familiennachzug erfolgt über das Visumverfahren.
00:58Die Anträge müssen also in den Botschaften oder Generalkonsulaten im Ausland gestellt werden.
01:04Diese und die in Deutschland zuständige Ausländerbehörde prüfen dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
01:102016 war die Möglichkeit schon einmal für zwei Jahre vorübergehend eingestellt worden.
01:162018 wurde sie dann mit einem Kontingent von 1000 Zuzügen pro Monat wieder eingeführt.
01:23Das Kontingent von 1000 Nachzügen wurde in der Vergangenheit zumeist ausgeschöpft.
01:34Zum Stichtag 31. März 2025 lebten fast 390.000 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz in Deutschland.
01:44Wie viele davon durch Familiennachzug gekommen sind, ist nicht bekannt.
01:48Der ursprüngliche Gedanke beim Familiennachzug war ein humanitärer.
01:58Kinder und Eltern oder Ehepaare sollten nicht getrennt leben müssen.
02:02Die Befürworter sehen auch einen Beitrag zur Integration der Geflüchteten in Deutschland,
02:07wenn sie hier im familiären Kontext leben können.
02:11Gegner des Familiennachzugs sind der Meinung, dass die Integrationskapazitäten in Deutschland ausgeschöpft seien.
02:17Zudem halten sie das Instrument für einen sogenannten Pull-Faktor, der weitere Anreize zur Migration nach Deutschland schafft.
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