00:00Der Bundespräsident hat in normalen Zeiten fast nur repräsentative Aufgaben,
00:05zum Beispiel den Empfang von Staatsgästen.
00:08Doch in Regierungskrisen kommt ihm eine wichtige staatspolitische Rolle zu.
00:12Denn nur der Bundespräsident kann den Bundeskanzler und die Bundesminister ernennen und auch entlassen.
00:18Erst wenn der Bundeskanzler ihnen die Entlassungsurkunde ausgehändigt hat, wird die Entlassung formell wirksam.
00:24Wenn ein Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage stellt und keine Mehrheit erreicht,
00:29kann der Bundespräsident außerdem auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen.
00:3421 Tage hat der Bundespräsident für diese Entscheidung Zeit.
00:38Er kann die Auflösung des Bundestages aber auch ablehnen.
00:41In diesem Fall kann er auf Antrag der Bundesregierung den Gesetzgebungsnotstand erklären.
00:46Dieser ermöglicht es der Regierung, Gesetze mit alleiniger Zustimmung des Bundesrates zu beschließen.
00:52Die Bundesregierung muss die Gesetzgebungsvorhaben dazu als dringlich einstufen,
00:57etwa wegen innerer oder äußerer Krisen.
01:00Bisher wurde diese Möglichkeit aber noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik angewandt.
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