00:00Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Reform des Wahlrechts nachbessern.
00:06Das Bundesverfassungsgericht hat einen entscheidenden Teil der Reform gekippt.
00:12Die Richter erklärten die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel für unvereinbar
00:18mit dem Grundgesetz.
00:19SPD, FDP und Grüne wollten diese Regelung streichen.
00:25Sie sieht vor, dass eine Partei auch dann ins Parlament einziehen kann, wenn sie die
00:305-Prozent-Hürde nicht erreicht, nämlich dann, wenn sie mindestens drei Direktmandate
00:35gewinnt.
00:36Nur dank dieser Grundmandatsklausel schaffte es Die Linke nach der Bundestagswahl 2021
00:43in den Bundestag.
00:45Die CSU, die in Bayern zwar besonders viele Direktmandate gewinnt, bundesweit aber an
00:52der 5-Prozent-Hürde schrammt, wäre von einer Abschaffung dieser Klausel womöglich
00:57ebenfalls betroffen.
00:58Mit dem zweiten Knackpunkt der Wahlrechtsreform haben die Karlsruher Richter kein Problem.
01:04Sie betrifft die Überhang- und Ausgleichsmandate.
01:08Diese sorgen für einen aufgeblähten Bundestag, was die Ampel-Koalition stoppen will.
01:14Überhangmandate bekommt eine Partei bislang dann, wenn sie dank vieler Erststimmen mehr
01:20Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis Sitze zustehen.
01:26Um die Sitzverteilung proportional zu halten, bekommen andere Parteien Ausgleichsmandate,
01:32so wird das Parlament immer größer.
01:35Nach den Plänen der Ampel sollen die Sitze im Bundestag in Zukunft komplett anhand des
01:41Zweitstimmen-Verhältnisses vergeben werden.
01:44Wahlkreisgewinner ziehen also nur dann ins Parlament ein, wenn ihr Mandat von dem Kontingent
01:50gedeckt ist.
01:52Von dieser Neuregelung ist insbesondere die CSU betroffen, die besonders viele direkt
01:58gewählte Abgeordnete stellt.
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