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  • 3/15/2015
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Synopsis: Hauptbeschreibung
In Berlin wird die Praxis der Verfahrenseinstellungen im Jugendstrafrecht ma?geblich durch die sog. Diversionsrichtlinie geregelt, die - anders als die Vorschriften in den ubrigen Bundeslandern - die Einschaltung von Sozialarbeitern bzw. Sozialpadagogen als Vermittlungspersonen (sog. Diversionsmittler) vorsieht. Die Richtlinie hat in Wissenschaft und Praxis teilweise vehemente Kritik hervorgerufen. Diese Kritik auf ihre Berechtigung zu uberprufen, ist das zentrale Anliegen der Autorin.
Nach einer einfuhrenden Darlegung des aktuellen Standes der jugendstrafrechtlichen Forschung und Judikatur zur Diversion beschreibt Ingke Goeckenjan den Ablauf des Berliner Diversionsverfahrens unter spezieller Berucksichtigung der einzelnen beteiligten Institutionen (Polizei, Diversionsmittler, Staatsanwaltschaft). Dabei bezieht sie sich auf empirische Erkenntnisse, die sie insbesondere anhand von Beobachtungen sog. Diversionsgesprache sowie durch Interviews mit Verfahrensbeteiligten gewinnen konnte. Auf dieser rechtstatsachlichen Grundlage untersucht sie die Richtlinie auf ihre Vereinbarkeit mit den einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Regelungen.
Ingke Goeckenjan kommt zu dem Ergebnis, dass das Berliner Diversionsverfahren an gravierenden rechtlichen und rechtstatsachlichen Mangeln leidet. So weist sie u. a. nach, dass die Weichen stellende Rolle der Polizei innerhalb des Verfahrens die gesetzlich verankerte Entscheidungskompetenz der Staatsanwaltschaft unzulassig einschrankt. Aus diesen Erkenntnissen leitet die Verfasserin schlie?lich konkrete Empfehlungen fur kunftige Diversionsregelungen ab.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsubersicht: A. Einleitung - B. Grundlagen: Begriffsbestimmung Diversion - Die Rechtslage betreffend Diversion im Jugendstrafrecht - Diversionsrichtlinien - Die Berliner Diversionsrichtlinie - C. Methodisches Vorgehen: Ursprunglich geplante empirische Untersuchung - Tatsachlich angewandte Erhebungsmethoden - D. Verfahrensablauf gema? der Diversionsrichtlinie: Polizei als Selektionsinstanz im Diversionsverfahren - Einschaltung der vermittelnden Institution: Diversionsmittler - Staatsanwaltschaft als Entscheidungstragerin? - E. Rechtliche Bedenken gegenuber der Diversionsrichtlinie: Die neue Entscheidungsinstanz Polizei - Die neue Reaktionsinstanz Diversionsmittler - Weitere Bedenken - F. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse - Schlussfolgerungen - Ausblick - G. Anlagen: Ubersicht uber das Berliner Diversionsmodell - Beobachtungsbogen Diversionsgesprache - Beobachtungsleitfaden Diversionsgesprache - Interviewleitfaden - Literatur- und Sachwortverzeichnis

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