Zum Player springenZum Hauptinhalt springen
  • vor 14 Stunden
EU-Health-Claims-Verordnung und Lebensmittelwerbung: Warum ein Protein-Joghurt mit Gesundheit werben darf, ein kleiner Produzent mit messbaren Werten aber schweigen muss. Robert Ebhart über eine Verordnung, deren strenger Teil funktioniert – und deren bremsender Teil seit 2009 fehlt.

Kategorie

🗞
News
Transkript
00:08Ich habe in den letzten Wochen etwas gelernt, das mir seither im Magen liegt.
00:13Wir haben hier einen Beitrag gedreht. Eine Frau erzählt darin, dass ihre Schmerzen weg sind.
00:19Ich darf Ihnen diesen Beitrag aber leider nicht so zeigen, wie wir ihn gedreht haben. Nicht,
00:24weil sie lügt, sondern weil das Gesetz für das, was sie erlebt hat, kein Formular vorsieht.
00:31Ich erkläre Ihnen jetzt kurz, wie das funktioniert. Für Lebensmittel gibt es eine EU-Liste.
00:37Darauf stehen die Sätze, die man über die gesundheitliche Wirkung sagen darf. Alles,
00:43was in dieser Liste nicht steht, ist verboten. 44.000 Angaben wurden zur Prüfung eingereicht.
00:51In der ersten Liste standen am Ende 222. Wie eng das ist, sehen Sie an einem
00:58einzigen Beispiel. 2011 wurde ein Antrag abgelehnt, der besagt, regelmäßiges Wasser trinken senkt
01:05das Risiko einer Dehydrierung. Nicht zugelassen. Und ich habe mir gedacht, gut, streng ist besser
01:11als Betrug. In diesem Bereich wurden jahrzehntelang mit der Verzweiflung kranker Menschen gespielt und
01:17sehr viel Geld verdient. Das hat man, da hat man wirklich hart durchgegriffen. Das kann
01:23ich voll verstehen. Dann bin ich einkaufen gegangen. Dort steht ein Joghurt. Hoher Proteingehalt.
01:30Das ist eine zugelassene Angabe. Die Bedingung lautet, 20 Prozent des Brennwertes müssen aus
01:38Eiweiß stammen. Das war's. Wie viel Zucker daneben steht, spielt überhaupt keine Rolle. Für
01:46das Gesetz nicht. Der Deutsche Verbraucherbundesverband hat 59 solcher Produkte untersucht. Knapp ein Viertel
01:55war gar kein oder nur geringfügig erhöhter Proteingehalt drinnen. 86 Prozent waren teurer als
02:04das Vergleichsprodukt. Jedes fünfte mehr als doppelt so teuer. Und wobei unsere Proteinversorgung
02:12ist ohnehin vollkommen ausreichend. Das ist alles legal, behördlich abgesegnet. Und jetzt kommt der
02:17Teil, an dem ich hängen geblieben bin. Die Verordnung hat nämlich den Fall schon bereits vorhergesehen. Im
02:24Fall, im Artikel 4 steht, dass die Kommission sogenannte Nährwertprofile festlegen muss. Also Grenzen,
02:33wer zu viel Zucker, Fett oder Salz drin hat, darf nicht mit Gesundheit werben. Die Frist dafür war
02:40der 19. Jänner 2009. 17 Jahre später gibt es diese Profile noch immer nicht. Sie wurden nie erlassen. Rund
02:512000 Angaben zu Pflanzenstoffen liegen seit 2010 auf Eis. Nicht abgelehnt, nicht genehmigt, einfach geparkt. Das
03:01heißt, die Hälfte des Gesetzes, die Kleinen den Mund verbietet, die funktioniert. Tadellos. Die Hälfte,
03:08die die Industrie gebremst hätte, wurde nie gebaut. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin nicht dafür,
03:17dass jeder alles behaupten darf. Ich will keine Wunderheiler im Fernsehen. Wenn jemand Kranken das
03:23Geld aus der Tasche zieht, gehört ihm das Handwerk gelegt. Keine Frage. Aber ich hätte auch gerne, dass
03:29die Strenge in beiden Richtungen wirkt. Und im Moment ist das nicht der Fall. Im Moment trifft sie die,
03:35die greifbar sind, den kleinen Produzenten, den Sender mit Zulassung, die Frau, die etwas erzählen
03:42möchte. Und sie verfehlt den, der eine Rechtsabteilung hat. Das ist keine Wissenschaft, das ist Vertragsrecht.
03:52Und dagegen darf man etwas sagen. Das steht nämlich auf keiner Liste.
03:57Musik
04:00Musik
04:01Musik
Kommentare

Empfohlen