00:00Verfassungsschutz in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft.
00:05Doch die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren sind hoch und das Verfahren selbst ist mit vielen Unwägbarkeiten behaftet.
00:19Über ein solches Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
00:23Beantragen können es nur die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
00:29Für ein Verbot notwendig ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichtssenats.
00:41Eine Partei kann in Deutschland laut Artikel 21 des Grundgesetzes nur verboten werden,
00:47wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will.
00:53In einem Urteil aus dem Jahr 1956 fordert Karlsruhe dafür eine aktiv-kämpferische-aggressive Haltung,
01:00mit der diese Ordnung beseitigt werden soll.
01:03Zudem muss es konkrete Anhaltspunkte dafür geben,
01:06dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
01:13Seit der Gründung der Bundesrepublik wurden zwei Parteien verboten.
01:17Die Sozialistische Reichspartei,
01:19die wenige Jahre nach Kriegsende als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war,
01:25und die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands, KPD.
01:29Ein Verbot der rechtsextremen NPD hatte das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
01:35Karlsruhe attestierte der Verordnung,
01:37sie sei aber zu unbedeutend, um die Demokratie zu befährden, hieß es damals.
01:50Sollte ein Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe scheitern,
01:53befürchten viele eine Art PR-Sieg für die AfD.
01:56Zudem könnte sie sich in dem womöglich jahrzehntelangen Wettbewerb
02:00für den Wettbewerb für den Wettbewerb für den Wettbewerb für den Wettbewerb für den Wettbewerb für den Wettbewerb
02:04Zudem könnte sie sich in dem womöglich jahrelang dauernden Verfahren
02:08in einer Märtyrerrolle inszenieren.
Kommentare