00:00Sie hatte Außenministerin Baerbock als Terroristin beleidigt. Ein Gericht hatte sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun ist die Entscheidung auch rechtskräftig.
00:09Das Urteil gegen eine Hannoveranerin, die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Grüne, beleidigt hatte, ist rechtskräftig.
00:16Die zum Zeitpunkt des Urteils 28 Jahre alte Frau habe die Berufung zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Hannover am Mittwoch auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes, EPD.
00:27Das Amtsgericht Hannover hatte gegen die Frau eine Geldstrafe von 600 Euro in 40 Tagessätzen von je 15 Euro verhängt, Urteil vom 13. Dezember, AZ, 220 DS 135-24.
00:41Die Verurteilte hatte nach Angaben des Amtsgerichts im Oktober 2023 auf ihrem Instagram-Kanal ein Video, in dem Annalena Baerbock zu sehen war, mit den Worten Terroristen Baerbock überschrieben.
00:52In weiteren Beiträgen habe sie auf die kurz zuvor ausgebrochenen Gefechte im Gazastreifen Bezug genommen.
00:57Baerbock stellte daraufhin Strafantrag.
01:00Auf einer ebenfalls bei Instagram veröffentlichten Grafik waren acht Staatsoberhäupter zu sehen, darunter neben Macron, Biden, Meloni und von der Leyen auch Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD.
01:11Die Porträts waren laut Amtsgericht jeweils mit einem schwarzen Oberlippenbart versehen, außerdem in der Mitte der Grafik mit dem Schriftzug »Kidskillers Union«.
01:19Die Frau sei wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens verurteilt worden, hieß es.
01:24Sie habe eingeräumt, die Beiträge verfasst zu haben, eine strafrechtliche Relevanz jedoch abgelöst.
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