Hinweis: Es geht bei Minute 4 richtig los. Die EU-Dateschutzgrundverordnung (DSGVO) wird am 25. Mai 2018 gültig und ist ab diesen Tag in allen Unternehmen und Institutionen umzusetzen. Am selben Tag tritt auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in Kraft. Unabhängig von der Größe sind die z.T. erweiterten datenschutzrechtlichen Anforderungen von allen Unternehmen, Freiberuflern, Selbständigen, Vereinen und sonstigen Institutionen zu beachten. Das Video enthält den ersten Teil des Webinars, in dem die sich ergebenen rechtlichen Änderungen durch das neue Datenschutzrecht, aber auch Handlungsempfehlungen dargestellt werden