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  • vor 18 Stunden
Seit Januar 2025 übernimmt die Pflegekasse Zuschüsse bis zu 4.180 € pro
Maßnahme und Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Die Förderung
ist unabhängig vom Pflegegrad und gilt bei mehreren Pflegebedürftigen im
Haushalt auch mehrfach.
https://www.butler-umzuege.de/antrag-umzugskostenzuschuss-aok-plus/

Hintergrund und Bedeutung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Die Anpassung des Wohnumfelds verbessert Selbstständigkeit und
Sicherheit Pflegebedürftiger, vermindert Unfälle und fördert die
häusliche Pflege. Seit 2025 wurde der Zuschussbetrag verdoppelt, um
Pflegebedürftige besser zu unterstützen.
https://www.butler-umzuege.de/wohnumfeldverbessernde-massnahmen-ikk/


Gesetzliche Grundlage der Zuschussregelung

Entwicklung der Zuschusshöhen von 2015 bis 2025

Liniendiagramm zeigt Erhöhung der Zuschüsse von 2.500 € (2015) auf 4.180
€ (2025). Visualisiert Trends der Förderpolitik und Ausweitung des
Anspruchs unabhängig vom Pflegegrad.


Die Zuschüsse basieren auf §40 Abs.4 SGB XI, der seit 2025 eine Erhöhung
bis 4.180 € pro Maßnahme und Person vorsieht. Dabei ist der Zuschuss
unabhängig vom Pflegegrad, um eine breitere Berechtigung zu ermöglichen.



Definition wohnumfeldverbessernder Maßnahmen

Maßnahmen umfassen bauliche Anpassungen wie barrierefreier Umbau,
Treppenlifteinbau, rutschfeste Böden. Ziel: Schutz vor Stürzen und
Erhalt der Mobilität im eigenen Zuhause.

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