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  • vor 2 Tagen
Zuschuss Umzugskosten IKK für Sachsen-Anhalt
Wohnraumanpassung & verbessernde Maßnahme
https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-ikk-sachsen-anhalt/

Butler Umzüge GmbH – Umzugsunternehmen für ein Umzug in Sachsen-Anhalt Die IKK classic (auch für Sachsen-Anhalt zuständig) übernimmt Umzugskosten
nur bei medizinisch oder pflegebedingt notwendigen Umzügen, etwa in eine barrierefreie Wohnung, um die Selbstständigkeit zu erhalten oder Pflege zu erleichtern; allgemeine Umzüge zahlt sie nicht. Voraussetzungen sind ein Pflegegrad, eine ärztliche Bescheinigung, der Antrag vor dem Umzug und ein Kostenvoranschlag. Der Zuschuss erfolgt als Wohnumfeldverbesserung bis zu 4.000 € (oft auch höher bei Pflegegrad 2-5).
Wann zahlt die IKK classic?

Medizinische Notwendigkeit: Wenn Ihre aktuelle Wohnung nicht mehr barrierefrei ist und ein Umzug nötig wird.
Pflegebedingte Gründe: Wenn der Umzug die Pflege erleichtert oder ermöglicht, z.B. näher zu Betreuungspersonen.
Förderung der Selbstständigkeit: Der Umzug muss die eigenständige Lebensführung unterstützen.

So beantragen Sie den Zuschuss:

Ärztliche Bestätigung: Holen Sie sich eine Bescheinigung vom Arzt oder einen Pflegegrad.
Antrag stellen: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Umzug bei Ihrer Pflegekasse (IKK classic).
Kostenvoranschlag: Fügen Sie dem Antrag einen Kostenvoranschlag Ihres Umzugsunternehmens bei.
Zuschuss: Bei Anerkennung erhalten Sie einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 € sind Standard, aber oft mehr möglich).

Wichtiger Hinweis:

Die IKK classic zahlt keine Umzüge aus privaten oder beruflichen Gründen, nur bei medizinischer/pflegerischer Notwendigkeit.
Es wird die "verbessernde Maßnahme" bezuschusst, was auch einen Umzug in eine besser geeignete Wohnung einschließen kann

Die IKK gesund plus (oft einfach IKK genannt) zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umzugskosten in Sachsen-Anhalt, wenn der Umzug eine sogenannte
wohnraumverbessernde Maßnahme ist und Sie einen Pflegegrad haben (mindestens Grad 1), um barrierefreier oder näher an Pflegenden zu wohnen. Der Zuschuss erfolgt über die Pflegekasse der IKK und kann bis zu 4.180 € betragen, wenn die Wohnung besser an Ihre Pflegebedürfnisse angepasst wird.
Voraussetzungen:

Pflegegrad: Sie benötigen mindestens Pflegegrad 1.
Wohnumfeldverbesserung: Der Umzug muss eine Verbesserung Ihres Wohnumfelds darstellen, z.B. in eine barrierefreie Wohnung, betreutes Wohnen, eine Senioren-WG oder näher zu Angehörigen.

So beantragen Sie den Zuschuss:

Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse der IKK gesund plus ein (Formulare finden sich oft auf deren Website).
Begründung: Erklären Sie, warum der Umzug notwendig ist, um Ihre Pflegebedürfnisse besser zu decken (z.B. Barrierefreiheit).
Kostenvoranschlag: Fügen Sie einen Kostenvoranschlag für den Umzug bei.

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