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  • vor 5 Monaten
EU-Kommission verliert im Pfizergate-Verfahren in allen Punkten

Der Gerichtshof der Europäischen Union, EuGH, hat im Pfizergate-Verfahren geurteilt, dass die Kommission "keine plausible Erklärung dafür gegeben hat, warum die angeforderten Dokumente nicht vorhanden sind".

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Transkript
00:00Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem wichtigen Transparenzverfahren im Zusammenhang mit Corona-Impfstoffgeschäften gegen die Europäische Kommission entschieden.
00:10Zu Unrecht hat die Kommission demnach einer Journalistin der New York Times die Herausgabe von SMS-Nachrichten zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-CEO Albert Burla verweigert.
00:20Die Nachrichten seien nicht archiviert worden, begründete die EU-Kommission damals die Absage. Die Richter befanden diese Absage nun als unzureichend.
00:30Die Kommission könne nicht plausibel erklären, warum sie nicht im Besitz der Textnachrichten ist.
00:35Die New York Times hatte den Fall angestrengt, um Zugang zu den SMS über die Beschaffung von Impfstoffen im Wert von mehreren Milliarden Euro zu erhalten.
00:44Das Gericht entschied, dass die EU-Kommission glaubwürdige Gründe anführen müsse, wenn solche Dokumente nicht auffindbar seien.
00:50Der Impfstoff von Pfizer war im Dezember 2020 der erste Covid-19-Impfstoff, der in der EU zugelassen wurde.
00:582021 folgten große Aufträge an das Unternehmen.
01:02Als Reaktion auf das Urteil vom Mittwoch erklärte die Kommission, sie werde die Entscheidung prüfen und eine neue und ausführliche Erklärung abgeben.
01:10Sie bekräftigte ihr Engagement für Transparenz, führte aber auch die Schwierigkeit an, alle informellen Nachrichten zu archivieren.
01:17Das Gericht stellte fest, dass die Kommission nicht geklärt hatte, ob, wie und warum die SMS gelöscht wurden.
01:23Auch ihre Suchbemühungen hatte sie nicht detailliert beschrieben.
01:26Die New York Times hatte argumentiert, dass die Nachrichten nach EU-Regeln als Dokumente gelten und zugänglich gemacht werden sollten.
01:34Die EU-Kommission hat nun zwei Monate Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.
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