00:00Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik.
00:04Erstmals kam bei einer Kanzlerwahl im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit zusammen.
00:10Das Grundgesetz hält für einen solchen Fall Regeln für das weitere Vorgehen bereit.
00:15Nach dem gescheiterten ersten Wahlgang hat der Bundestag weitere 14 Tage Zeit, einen Bundeskanzler zu wählen.
00:21Ebenfalls mit der sogenannten Kanzlermehrheit, also 316 der 630 Abgeordneten.
00:27Innerhalb dieser 14-Tage-Frist können beliebig viele Wahlgänge stattfinden.
00:33Es wäre theoretisch auch möglich, dass ein anderer Kandidat als Merz antritt und gewählt wird.
00:39Gelingt in dieser 14-Tage-Frist die Wahl eines Bundeskanzlers mit Kanzlermehrheit nicht, wird unverzüglich ein weiterer Wahlgang angesetzt.
00:47In diesem liegt die Hürde niedriger.
00:49Dann reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Kanzlerwahl.
00:53Mit dem Ergebnis vom Dienstag, 310 Ja-Stimmen und 307 Nein-Stimmen, würde es in einem solchen Wahlgang also für Friedrich Merz reichen.
01:03Erreicht der Kandidat zwar die einfache Mehrheit, nicht aber die sogenannte Kanzlermehrheit, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten.
01:11Entweder er nennt den Kandidaten oder er löst den Bundestag auf.
01:16Die Folge wären dann Neuwahlen.
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