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  • vor 1 Jahr
Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst - wenn es nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) geht. Sie genießen damit nicht den weitreichenden Schutz des Urheberrechts, wie der BGH entschied. Die Konkurrenten, gegen die Birkenstock geklagt hatte, dürfen ihre Schuhe weiter verkaufen.

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Transkript
00:00Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst, zumindest wenn es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs geht.
00:07Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts.
00:11Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe anbieten.
00:17Birkenstock wollte erreichen, dass diese Konkurrenten, unter anderem Cibo, ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen.
00:24Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage schon keinen Erfolg gehabt.
00:29Die Revision gegen das Kölner Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
00:35Das Oberlandesgericht sah die Voraussetzungen dafür, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten, nicht erfüllt.
00:43Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum wäre aber durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt.
00:51Der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler in dem Kölner Urteil.
00:56Ein Werk der angewandten Kunst müsse eine persönliche geistige Schöpfung sein.
01:01In der Gestaltung müsse demnach die Persönlichkeit zum Ausdruck kommen.
01:05Wenn aber technische Erfordernisse oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmten, sei ein freies und kreatives Schaffen ausgeschlossen.
01:14Weil noch in mehreren europäischen Ländern ähnliche Verfahren laufen, setzt Birkenstock nunmehr darauf, dass letztlich der Europäische Gerichtshof entscheidet.
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