00:00Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst, zumindest wenn es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs geht.
00:07Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts.
00:11Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe anbieten.
00:17Birkenstock wollte erreichen, dass diese Konkurrenten, unter anderem Cibo, ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen.
00:24Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage schon keinen Erfolg gehabt.
00:29Die Revision gegen das Kölner Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
00:35Das Oberlandesgericht sah die Voraussetzungen dafür, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten, nicht erfüllt.
00:43Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum wäre aber durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt.
00:51Der Bundesgerichtshof fand keine Rechtsfehler in dem Kölner Urteil.
00:56Ein Werk der angewandten Kunst müsse eine persönliche geistige Schöpfung sein.
01:01In der Gestaltung müsse demnach die Persönlichkeit zum Ausdruck kommen.
01:05Wenn aber technische Erfordernisse oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmten, sei ein freies und kreatives Schaffen ausgeschlossen.
01:14Weil noch in mehreren europäischen Ländern ähnliche Verfahren laufen, setzt Birkenstock nunmehr darauf, dass letztlich der Europäische Gerichtshof entscheidet.
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