00:00Beim Einkauf sollten die Kunden vor allem auf amtliche Prüfsiegel achten,
00:05denn illegales Feuerwerk ist oft hochgefährlich.
00:15Böller-Fans sollten nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung
00:20oder einer anderen offiziellen europäischen Stelle zugelassen sind
00:24und über das CE-Siegel verfügen.
00:27Aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel
00:31droht in der Regel mindestens eine empfindliche Geldstrafe.
00:40Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur kurz vor dem Jahreswechsel erlaubt.
00:46Dazu gehören Raketen, Fontänen, Verbundfeuerwerke, römische Lichter, Batterien und Lauteknaller.
00:53Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur im Freien verwendet werden.
01:04Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 zugelassen.
01:10Das sind Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons.
01:15Diese dürfen in der Regel das ganze Jahr über verkauft werden.
01:18Trotzdem sollten die Eltern aber auf jeden Fall das Abfackeln beaufsichtigen.
01:24RAKETEN
01:28Bei Raketen wird ein Sicherheitsabstand von 8 Metern empfohlen.
01:32Bei kleineren Krachern ein Abstand von mindestens einem Meter.
01:36Raketen sollten stabil stehen, zum Beispiel in einer Flasche in einem Getränkekasten.
01:42Grundsätzlich sollten Knaller niemals in der Hand gezündet werden, sonst droht der Verlust von Gliedmaßen.
01:49Auch die Ohren sollten geschützt werden, denn schon ein einziger lauter Knall in der Nähe des Ohrs kann zu einem Knalltrauma führen.
02:02Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gilt eine strikte Knallzeit.
02:07Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden.
02:11Das Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen oder Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
02:18Und Blindgänger, die nicht explodiert sind, sollten unbedingt liegen gelassen werden.
Kommentare