00:00Am Montag wird am Wiener Landesgericht wegen Doppelmordes, versuchten Mordes und absichtlich
00:06schwerer Körperverletzung gegen einen 18-Jährigen verhandelt.
00:11Im Juli 2023 soll er zunächst einen 56-jährigen Mann mit einem Küchenmesser auf einer Parkbank
00:19am Handelskay in Wien-Brigittenau erstochen haben.
00:23Laut Anklage fügte er rund zwei Wochen später mit derselben Waffe in der Venedigerau in
00:29Wien-Leopoldstadt einer 51 Jahre alten Frau schwere Stich- und Schnittverletzungen zu,
00:36die das Opfer aber überlebte.
00:38Im August 2023 soll der Bursch am Hernalser-Gürtel in Wien-Josefstadt einen 55 Jahre alten Mann
00:48mit dem Messer getötet haben.
00:50Im September ging er dann laut Anklage auf seine Mutter los und fügte ihr mehrere Rippenbrüche,
00:57eine Schädelprellung, Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper zu, indem er ihr einen Faustschlag
01:04ins Gesicht versetzte und anschließend auf Kopf und Körper der zu Boden gestürzten Frau eintrat.
01:11Der Angeklagte werde sich vollständig schuldig bekennen, so sein Verteidiger.
01:17Er bereut das zutiefst, mein Mandant hat ja wieder quasi einen Lebenslauf, der ist heute
01:22nicht der Otto-Normal-Verbraucher und man muss sagen, Wut und zusätzlich noch die Leere,
01:29er hat seine Stiefschwester, also seine Halbschwester verloren durch die Stiefmutter, die Stiefmutter
01:36hat die Halbschwester ermordet, das ist ja alles nicht normal, sein ganzer Lebenslauf.
01:40Mit sieben hat er sich das erste Mal gesucht zur Jugendwohlfahrt, den Kontakt, die Jugendwohlfahrt
01:46war untätig, der nächste Zeitpunkt, er hat zur Polizei den Kontakt gesucht, die Polizei hat das
01:53auch abgetan und die leibliche Mutter hat immer gesagt, das stimmte alles nicht, die hat das immer
01:59aus dem Weg räumen können. Mein Mandant hat einen Lebenslauf, was kein Otto-Normal-Verbraucher hat.
02:06Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Burschen zu sämtlichen Tatzeitpunkten
02:12zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen zu sein. Der Sachverständige stellte jedoch fest,
02:19dass von dem 18-Jährigen infolge einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung eine
02:25immense Gefahr ausgeht, weshalb die Staatsanwaltschaft zusätzlich die Unterbringung
02:32in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt hat. Rein theoretisch kann das die
02:39Haftstrafe natürlich massiv erhöhen, aber er will ja bitte das, er will ja die Therapie, er will nie
02:46wieder dazukommen, dass er Drogen nehmen muss, er will nicht mehr die Sucht retouren und das ist ein
02:52Teufelskreis. Natürlich, ohne Sucht wird auch keine strafbare Handlung mehr begehen, ganz einfach.
02:57Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt.
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