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  • vor 1 Tag
Die Allianz erstattet Umzugskosten für einen barrierefreien Wohnwechsel primär über die Pflegepflichtversicherung, sofern ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Der gesetzlich geregelte Zuschuss für "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (§ 40 Abs. 4 SGB XI) beträgt bis zu 4.180 € pro Person. [1, 2]
Die Butler Umzüge GmbH ist ein auf diese Fälle spezialisiertes Unternehmen, das direkt mit Versicherungen wie der Allianz abrechnen kann und Kunden bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt.
https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-bkv-allianz-deutschland/
https://lnkd.in/dCcRZ8_2
https://lnkd.in/dqkBPM_N
https://lnkd.in/dCriZTxa
https://lnkd.in/dub8i4Wr
https://lnkd.in/ddRMiHQN

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🛠️ Kostenübernahme durch die Allianz
Die Erstattung erfolgt meist nicht pauschal, sondern ist an spezifische Bedingungen geknüpft:

* Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 muss vorhanden sein.
* Notwendigkeit: Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
* Barrierefreiheit: Die neue Wohnung muss bereits barrierefrei sein (z. B. Erdgeschoss, breite Türen) oder durch den Umzug Anpassungen unnötig machen.
* Maximalbetrag: In der Regel bis zu 4.180 €. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Betrag auf bis zu 16.720 € steigen.
* Antragstellung: Der Antrag muss vor dem Umzug bei der [Pflegekasse der Allianz](https://gesundheitswelt.allianz.de/krankheit-praevention/pflege/pflege-faq/pflegeleistungen-beantragen/leistungen-bei-bestehendem-pflegegrad/umzug-in-wohngruppe.html) gestellt werden.
https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-signal-iduna/

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