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Die IKK Westfalen (häufig im Verbund der IKK classic oder IKK gesund plus geführt) übernimmt Umzugskosten primär im Rahmen von Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI. Butler Umzüge ist ein Dienstleister, der sich auf solche geförderten Seniorenumzüge spezialisiert hat und bei der direkten Abrechnung sowie Antragstellung unterstützt.

https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-ikk-westfalen/
https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-ikk-classic-deutschland/
https://www.butler-umzuege.de/antrag-umzugskostenzuschuss-ikk-classic/#:~:text=Die%20Pflegekasse%20%C3%BCbernimmt%20Umzugskosten%20bis%20zu%20einer,Begr%C3%BCndung%20die%20Einreichung%20von%20Kostenvoranschl%C3%A4gen%20von%20Umzugsunternehmen
https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-ikk-gesund-plus-deutschland/

https://www.butler-umzuege.de/antrag-umzugskostenzuschuss-ikk-brandenburg-und-berlin/#:~:text=Erfahren%20Sie%2C%20wie%20Sie%20mit%20dem%20Umzugszuschuss,und%20Umzugskosten%20abdecken%20Butler%20Umz%C3%BCge%20GmbH%20hilft
https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-mhplus-deutschland/#:~:text=Kann%20ich%20mich%20bei%20der%20praktischen%20Umsetzung,eingehen.%20Wer%20ist%20die%20Butler%20Umz%C3%BCge%20GmbH
https://www.butler-umzuege.de/pflegekasse-umzug/#:~:text=Erkundigen%20Sie%20sich%2C%20ob%20es%20ein%20spezielles,und%20f%C3%BCgen%20einen%20Kostenvoranschlag%20der%20Umzugsfirma%20bei


# Umzugskostenübernahme durch die IKK Westfalen: Unterstützung für pflegebedürftige Menschen

Die IKK Westfalen bietet im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung für Umzüge an, die zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds beitragen. Insbesondere für pflegebedürftige Menschen, die auf barrierefreie Wohnverhältnisse angewiesen sind, stellt dies eine wertvolle Hilfe dar. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen, welche Zuschusshöhe möglich ist und wie spezialisierte Dienstleister wie Butler Umzüge den Prozess erleichtern können.

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## Voraussetzungen für den Zuschuss

Die gesetzliche Grundlage für die Übernahme von Umzugskosten ist in § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Die Pflegekasse der IKK Westfalen gewährt einen Zuschuss, wenn der Umzug folgende Bedingungen erfüllt:

1. Pflegegrad: Der Antragsteller muss über einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5 verfügen.
2. Notwendigkeit des Umzugs: Der Umzug muss notwendig sein, um die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherzustellen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die neue Wohnung barrierefreier ist (z. B. ein Umzug in eine Erdgeschosswohnung oder eine Wohnung mit Aufzug.
3. Antragstellung vor dem Umzug: Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Umzug gestellt und von der Pflegekasse genehmigt werden.

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## Höhe des Zuschusses

Die IKK Westfalen gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. In einigen Fällen kann sich der Betrag
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