00:00Schock für die AfD. Die Partei verliert das Markenrecht am eigenen Logo. Und das ausgerechnet
00:09wegen mangelnder ernsthafter Nutzung. Die EU-Behörde für geistiges Eigentum, das EUIPO,
00:15hat entschieden, dass sowohl das Parteilogo als auch die Abkürzung AfD ihren Schutzstatus als
00:20EU-Marken verlieren. Hintergrund ist ein zweijähriger Rechtsstreit. Ausgelöst durch
00:25eine Berliner Anwaltskanzlei, die im September 2023 einen Verfallsantrag gestellt hatte. Die
00:31Behörde stellte fest, dass die AfD zwar parteiintern ihr Logo nutzt, aber keine ausreichenden Belege
00:37für eine öffentliche, kommerzielle Verwendung vorlegen konnte. Damit gelten die Marken
00:41rückwirkend ab dem 18. September 2023 als verfallen. Die Partei hatte ihre Markenrechte
00:48für eine breite Palette von Produkten angemeldet. Von Tassen und Shirts bis hin zu Fallschirmen und
00:53E-Bikes. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, könnte künftig jeder das AfD-Logo auf
00:58Produkten verwenden, auch für kritische Botschaften. Die AfD kündigte bereits Beschwerde an und verweist
01:03auf weitere Schutzrechte, etwa das Namensrecht. Parallel laufen in Deutschland noch sieben weitere
01:09Löschungsverfahren gegen AfD-Marken. Gedanken zum Thema? Ab in die Kommentare!
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