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Was Mieter in ihrer Wohnung dürfen oder nicht, ist klar vertraglich geregelt. Wer dagegen verstößt, könnte mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wie einige Urteile beweisen. Was Mieter dürfen und wo diese aufpassen müssen, erklären wir hier.

Mehr dazu hier: https://www.news.de/panorama/855932027/x

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Transkript
00:00Im Mietrecht gibt es einige überraschende Regeln, bei deren Verstoß Mietern nicht nur eine Abmahnung,
00:11sondern sogar die Kündigung drohen kann. Ein Beispiel? Sonnenbaden ohne Kleidung auf dem
00:16Balkon ist grundsätzlich erlaubt, solange Nachbarn nicht gestört werden. Kommt es jedoch zu intimen
00:21Handlungen oder fühlt sich die Allgemeinheit belästigt, kann das als Ordnungswidrigkeit
00:26gewertet werden, mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafe bei
00:31exhibitionistischem Verhalten in der Nähe von Kindergärten oder Kirchen. Auch beim Duschen
00:36gibt es Fallstricke. Wer falsch duscht und dadurch Schäden wie Schimmel verursacht, handelt womöglich
00:42vertragswidrig. Die Folge? Mieter können verpflichtet werden, für die Beseitigung selbst aufzukommen.
00:49Sogar Geruchsbelästigung kann zur Kündigung führen, wie ein Fall zeigt, bei dem ein Mieter
00:53sich mit Reinigungsmitteln und Schuhcreme behandelte und so für unangenehme Gerüche
00:57sorgte. Das Mietrecht hält also einige unerwartete Stolperfallen bereit.
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