00:00Im Mietrecht gibt es einige überraschende Regeln, bei deren Verstoß Mietern nicht nur eine Abmahnung,
00:11sondern sogar die Kündigung drohen kann. Ein Beispiel? Sonnenbaden ohne Kleidung auf dem
00:16Balkon ist grundsätzlich erlaubt, solange Nachbarn nicht gestört werden. Kommt es jedoch zu intimen
00:21Handlungen oder fühlt sich die Allgemeinheit belästigt, kann das als Ordnungswidrigkeit
00:26gewertet werden, mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafe bei
00:31exhibitionistischem Verhalten in der Nähe von Kindergärten oder Kirchen. Auch beim Duschen
00:36gibt es Fallstricke. Wer falsch duscht und dadurch Schäden wie Schimmel verursacht, handelt womöglich
00:42vertragswidrig. Die Folge? Mieter können verpflichtet werden, für die Beseitigung selbst aufzukommen.
00:49Sogar Geruchsbelästigung kann zur Kündigung führen, wie ein Fall zeigt, bei dem ein Mieter
00:53sich mit Reinigungsmitteln und Schuhcreme behandelte und so für unangenehme Gerüche
00:57sorgte. Das Mietrecht hält also einige unerwartete Stolperfallen bereit.
Kommentare