Zürich: Kein Corona-Widerstand im Arbeitszeugnis
  • vor 6 Monaten
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einer Lehrerin Recht gegeben: Dass sie die Corona-Schutzmassnahmen nicht mittragen wollte, gehört nicht ins Arbeitszeugnis.

Lehrerin erhält Recht vor Zürcher Verwaltungsgericht: Dass sie die Corona-Schutzmassnahmen nicht mittragen wollte und deshalb Streit mit ihren Vorgesetzten hatte, gehört nicht ins Arbeitszeugnis.
Die Lehrerin wollte nicht alle sanitarischen Regeln wie Maskenpflicht, Abstand und Vorgaben für Pool-Tests während der Corona-Pandemie mittragen.
Dies sorgte für «verschärfte Probleme» mit ihren Vorgesetzten.
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