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  • 28.1.2019
Ein Jahr ist es her, da stufte der Europäischen Gerichtshof den Fahrtenvermittler Uber als Verkehrsdienstleister ein und machte damit das ursprüngliche Geschäftsmodell zunichte. Es sei Sache der EU-Mitgliedstaaten, die Bedingungen zu regeln, unter denen solche Dienstleistungen erbracht würden

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