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  • vor 11 Jahren
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Die betriebliche Altersvorsorge - beteiligen Sie Ihren Arbeitgeber und den Staat an den Beiträgen für Ihre Altersvorsorge !

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge über mindestens 1 externen Anbieter einzuräumen.

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge beteiligen Sie Ihren Arbeitgeber an den Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge - gleichzeitig können Sie Steuern sparen,
indem Sie Ihr Bruttoeinkommen reduzieren. So beträgt Ihr Eigenanteil z.B. an einem monatlichen Sparbetrag von 100 EUR ggf. nur noch 50 EUR monatlich.

Über die einzelnen Möglichkeiten und Formen wie Direktzusage Unterstützungskasse Pensionskasse Direktversicherung oder Pensionsfonds informiere ich Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie noch heute dazu einen Termin mit uns. Rufen Sie einfach an +49 371 91895777 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. 
Riester Rente und Rürup Rente als weitere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie trat damit neben die betriebliche Altersversorgung, die Riester Rente und die „klassische“ private Rentenversicherung. Wegen ihrer von diesen Vertragsformen abweichenden Leistungskriterien und steuerlichen Behandlung gilt die Basisrente als günstige Alternative insbesondere für Personen, welche in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben und mangels Pflichtversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können, etwa weil sie Selbständige sind oder beitragspflichtig zu einem Versorgungswerk.

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