Deutsches Klimaschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig
  • vor 3 Jahren
Das deutsche Klimaschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber müsse die Minderung der Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer regeln, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es gab damit den Verfassungsbeschwerden junger Menschen teilweise statt.