Hartz-4-Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe erklärte die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen teilweise für verfassungswidrig.

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