Vor Ort: Hartz IV - Kinderregelsatz

  • vor 15 Jahren
Die Hartz IV - Regelleistungen sehen für Kinder bisher lediglich 60 % vom Bedarf eines Erwachsenen vor. Die Richter in Karlsruhe prüfen jetzt, ob das der Verfassung entpspricht. Erwartet wird am Ende ein richtungsweisendes Urteil zu den Grenzen eines menschenwürdigen Existenzminimums.

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