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Umzugszuschuss für Pflegebedürftige: So funktioniert’s!

Ein Umzug kann anstrengend und stressig sein – und das umso mehr, wenn man pflegebedürftig ist. Doch wussten Sie, dass Ihnen als Person mit Pflegegrad ein gesetzlicher Umzugszuschuss von bis zu 4.180 Euro zusteht? Dieser Zuschuss soll Ihnen helfen, einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder ein Seniorenheim zu finanzieren und somit Ihre Lebensqualität zu verbessern. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie Sie diesen Zuschuss beantragen können und wie die Butler Umzüge GmbH Sie dabei unterstützt.

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Was ist der Umzugszuschuss und wer hat Anspruch darauf?

Der Umzugszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für sogenannte „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Laut § 40 Abs. 4 SGB XI können pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro für einen Umzug erhalten. Wichtig: Die früheren „Pflegestufen“ gibt es nicht mehr, sie wurden vollständig durch die modernen Pflegegrade ersetzt.
https://www.butler-umzuege.de/umzugskostenzuschuss-pflegegrad-1/
https://www.butler-umzuege.de/wp-content/uploads/2025/10/Umzug-mit-Pflegegrad-Schritt-fur-Schritt.pdf
https://www.butler-umzuege.de/umzugskostenzuschuss-pflegegrad-3/

Wann wird der Zuschuss gewährt?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn der Umzug folgende Voraussetzungen erfüllt:

- Ermöglichung der häuslichen Pflege: Wenn der Umzug notwendig ist, um die Pflege zu Hause überhaupt erst möglich zu machen.
- Erleichterung der Pflege: Wenn der Wechsel in eine barrierefreie Wohnung oder ein Seniorenheim die Pflege erheblich erleichtert.
- Förderung der Selbstständigkeit: Wenn der Umzug dazu beiträgt, dass Sie wieder eigenständiger leben können.
https://www.butler-umzuege.de/seniorenumzug/
https://www.butler-umzuege.de/antrag-umzugskostenzuschuss-ikk-classic/
https://www.butler-umzuege.de/umzugskosten-bkk-provita-deutschland/

Besonders interessant: Wenn mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam in einer Wohngemeinschaft leben, können sich die Zuschüsse auf bis zu 16.000 Euro pro Haushalt addieren!

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Wie beantragen Sie den Zuschuss?

Der Weg zum Umzugszuschuss ist einfacher, als Sie vielleicht denken. Hier sind die drei wichtigsten Schritte:

1. Kostenvoranschlag einholen: Kontaktieren Sie ein spezialisiertes Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH. Diese erstellen Ihnen einen kostenlosen und detaillierten Kostenvoranschlag, den Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse einreichen können.

2. Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag auf den Umzugszuschuss zusammen mit dem Kostenvoranschlag und einer Begründung bei Ihrer Pflegekasse ein. Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit des Umzugs bestätigt, kann ebenfalls hilfreich sein.

3. Zusage abwarten: Bevor Sie mit dem Umzug beginnen, warten Sie unbedingt auf die schriftliche Zusage der Pflegekasse. Kosten, die nachträglich eingereicht werden, werden in der Regel nicht übernommen.

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