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Eine beliebte Gartenarbeit ist nur von Oktober bis Ende Februar erlaubt: Über die Frühlings- und Sommermonate dürfen Gartenbesitzer ihre Hecken nicht trimmen. Wer es doch tut, riskiert damit ein Bußgeld, das es in sich hat.

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#news #deutschland #garten

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Transkript
00:00Wer jetzt zur Heckenschere greift, sollte besser zweimal nachdenken.
00:04Denn ab dem 1. März gilt in Deutschland ein Schnittverbot für Hecken, lebende Zäune und Gebüsche.
00:11Bis zum 30. September ist das Zurückschneiden gesetzlich untersagt.
00:16Und wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
00:23Der Grund? Viele heimische Vogelarten nutzen Hecken als Brut- und Nistplätze.
00:28Das Verbot schützt also die Tiere während ihrer empfindlichen Brutzeit.
00:33Geregelt ist das Ganze im Bundesnaturschutzgesetz.
00:37Doch es gibt Ausnahmen.
00:39Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, solange sie der Gesunderhaltung der Pflanzen dienen und keine Tiere gestört werden.
00:47Wer beim Schneiden ein Nest entdeckt oder Astlöcher sieht, sollte unbedingt auf den Schnitt verzichten.
00:53So bleibt der Garten nicht nur schön, sondern auch ein sicherer Lebensraum für Vögel und andere Tiere.
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